Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 133

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Dazu zählt auch die aktive Mitwirkung im Rahmen des EURATOM-Vertrages im Sinne der österreichischen Anti-Atom-Politik. Es sei hier beispielhaft auf die von Österreich initiierten Stresstests für europäische Kernkraftwerke oder auf die revidierte Richtlinie „Nukleare Sicherheit“ verwiesen – alles wichtige Beiträge zur Entwicklung eines gesamt­europäischen Nuklearsicherheitssystems.

Die Bundesregierung verwahrt sich gegen jegliche Sonderstellung der Kernenergie; im Sinne der Entschließung des Nationalrates vom Mai dieses Jahres kämpfen wir aktiv dagegen an.

Wie die Dinge heute stehen, zeigt unsere Nichtigkeitsklage betreffend die Ent­schei­dung der Europäischen Kommission zur staatlichen Förderung für das Kernkraftwerk Hinkley Point ganz klar. Österreich wird von Luxemburg unterstützt. Auf der Seite der Europäischen Kommission finden wir das Vereinigte Königreich und Frankreich sowie die Visegrád-Staaten Ungarn, Slowakei, Tschechische Republik und Polen. Auch Rumänien hat erklärt, sich dem Verfahren als Streithelfer der Europäischen Kommis­sion anschließen zu wollen.

Es bleibt das Ziel der Bundesregierung, ganz im Sinne der Entschließung des National­rates vom Mai 2015 eine Reform des EURATOM-Vertrages zu erreichen. Um wieder Bewegung in die Sache zu bringen, haben der Umweltminister und der Wirtschafts­minister einen Energiewendevertrag vorgestellt. Moderne und verantwortungsvolle Klimaschutzpolitik kann nur eine sein, die auf Energieeinsparung, den Einsatz erneuer­barer Energien und Energieeffizienz setzt.

Zur Erreichung des globalen Zwei-Grad-Ziels und zur Reduktion der CO2-Emissionen muss auch der Energieverbrauch massiv gesenkt werden. (Zwischenruf des Abg. Lugar.) Das heißt: Umstieg auf alternative Energieformen. Nur durch eine solche Ener­giewende lässt sich auch eine Reduktion der CO2-Emissionen langfristig erreichen. Zudem sollte man als Alternative zur Nuklearenergie auch einen positiven Beitrag in der Diskussion zur Energiefrage leisten.

Die Weichenstellung für eine Energiewende muss vor allem im Großen und gemein­sam auf europäischer Ebene erfolgen, und dafür müssen alle rechtlichen Rahmen­bedingungen geschaffen werden.

Es ist ungerecht und nicht der Zeit entsprechend, dass zur Förderung der Nuklear­energie der EURATOM-Vertrag nach wie vor existiert, jedoch Investitionen in zukunfts­fähige und innovative Energieformen EU-rechtlich gerechtfertigt werden müssen. Daher wollen wir die Energiewende auf europäischer Ebene primärrechtlich als gemeinsames Ziel festlegen. Dazu hat das Ressort mit Unterstützung von Rechts­experten einen Entwurf für ein europäisches Energiewendeprotokoll ausarbeiten lassen.

Dieses Energiewendeprotokoll soll die europäischen Vertragswerke ergänzen, um die Umsetzung der energiepolitischen Ziele hinsichtlich erneuerbarer Energien, Energie­effizienz und Energieeinsparung zu verwirklichen. Ein zukünftiges eigenständiges Protokoll sollte die folgenden drei Eckpunkte erfassen: eine primärrechtliche Veranke­rung der energiepolitischen Ziele; die Förderung von Forschung und Investitionen auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien, der Energieeffizienz und Energieeinsparung; die Anpassung der Beihilferegelungen, um Förderungen seitens der Mitgliedstaaten abzusichern beziehungsweise freizustellen.

Als nächsten Schritt möchten wir mit den Partnern auf europäischer Ebene, der Euro­päischen Kommission, den anderen Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament in Kontakt treten, um die Stimmungslage in Brüssel und den Hauptstädten zu son­dieren. Wir werden auch weiterhin Gespräche im Sinne unserer Ziele führen und hof-


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