Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 143

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Ihrer Funktion als Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, also es kommt schon ein bisschen Wäsche in die Trommel – mein Kollege Rossmann einfach abgewimmelt: „Mit dem Ihnen inzwischen bekannten Schreiben vom (…).“

Nein, ihm ist gar nichts bekannt! Das wird automatisch in den Korb der Untersuchungs­ausschuss-Post geworfen, und dort – wir haben jetzt mit Sicherheit eine verbesse­rungswürdige Verfahrensordnung – ist gleich einmal alles nicht vertraulich. Also würde ich Kollegen Rossmann davon erzählen, würde ich mich irgendwie schon einmal, wenn schon nicht großartig, strafrechtlich schuldig machen, zumindest doch irgendwie gegen die hier von uns aufgestellten Regeln verstoßen. Sie haben aber auch gegen Regeln ver­stoßen, weil Sie offensichtlich selbst Opfer der Falschbriefer sind, die bei Ihnen sehr verbreitet zu sein scheinen; so auch gegenüber dem Vorvorvorvorvorgänger Bun­desminister Grasser! Jedenfalls wird hier so vorgegangen, dass Kollege Rossmann das wissen müsste.

Dazu sage ich Folgendes: Jeder Abgeordnete/jede Abgeordnete hier müsste tatsäch­lich den Inhalt kennen; insofern ist eine gewisse Weisheit in dem Schreiben, nur recht­lich und faktisch ist es anders. Jeder Abgeordnete hier müsste wissen, wie – und jetzt kommen wir der inhaltlichen Geschichte schon näher – dieser Herr Bundesminister Grasser von den Mitarbeitern Ihres Hauses, bis hinauf an die Spitze der Pyramide – da waren ja viele eingebunden; nebenbei: Was kostet das?, Haben die sonst nichts zu tun? –, behandelt wurde, wie die arbeiten.

Das, meine ich, muss allen zugänglich gemacht werden. Deshalb ist es jedenfalls sinnvoll und notwendig, eine „Sanierung“ dieser Anfragebeantwortung vorzunehmen und das auf kürzestem Wege dem Hause und allen Abgeordneten zur Verfügung zu stellen. Wir haben heute schon Teile davon öffentlich gemacht, nämlich genau aus dem Grund: weil das nicht sein kann! Und es muss auch Ihr Interesse sein, wurscht ob Regierung oder Opposition, dass die Abgeordneten volle Auskunft erlangen. Da stehen nämlich lauter Dinge drin, die die Abgeordneten etwas angehen, die voll vom Interpellationsrecht umfasst sind.

Drehen wir doch den Spieß einmal um, Herr Bundesminister! Worum geht es da? – Abgeordneter Rossmann frägt, was Ihr Ministerium in Vorbereitung des Herrn Grasser getan hat.

Würde sich das so ergeben, wie Sie das hier ausgeführt haben, dann müsste das eine Privatveranstaltung im Ministerium gewesen sein; wenn es kein Verwaltungsakt war. Es war aber wohl ein Verwaltungsakt – hoffen wir wenigstens; wenn auch mangelhaft und kritisierenswert, dazu kommen wir noch –, und wenn es ein Verwaltungsakt war, dann müssen Sie das hier auch vorlegen und beantworten und nicht Herrn Kollegen Rossmann die lange Nase zeigen und sagen, er soll in den Untersuchungsausschuss gehen und dort nachschauen, wo dann die Präsidentin darüber wacht, dass ich Rossmann ja nichts gebe! – Das hat ja schon etwas von Nestroy.

Aber jetzt retten wir die Sache, und in einem Akt der Notwehr werden wir hier einmal den Herrn Bundesminister und die Frau Präsidentin, die hier indirekt eine Rolle spielt, nämlich dann wieder als Vorsitzende im Ausschuss, in die Sache einbinden, um voran­zukommen.

Erstens würde ich einmal alle auffordern, auch Sie, Frau Präsidentin, auf den Herrn Minister einzuwirken, dass man alles bekommt, was hier vorliegt, und ich sage Ihnen auch, warum das so interessant ist, und das richtet sich an beide Adressen. Es ist nicht so, dass ein Minister keine kalendarischen Eckdaten bekommen soll, wer wann was war, dass er keine bestimmten Inhalte bekommen soll, denn wieso soll sich jemand nach zehn Jahren an alles erinnern. Ich habe das sehr wohlwollend betrachtet, ich habe überhaupt nicht aufgejault oder irgendetwas, auch andere unserer Fraktion nicht.


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