Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 146

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Am 29. Mai wurde dieses Schreiben beantwortet: „Das Bundesministerium für Finan­zen und ich sind bemüht, dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung“ – und so weiter.

Weiters: „In diesem Sinn unterstützen wir auch alle Auskunftspersonen so weit wie möglich. Gerne können Sie sich zu diesem Zweck“ an eine Auskunftsperson im Minis­terium wenden – und das ist der zitierte Sektionschef Kramer –, der als Aus­kunfts- und Kontaktperson zur Verfügung stand.

Ziel war es – und das ist auch ganz klar zum Ausdruck gebracht worden –, ihn im Rahmen des gegebenen Rechtsrahmens bei der Sammlung von Zahlen, Daten und Fakten aus seiner Amtszeit zu unterstützen, um ihm eine umfassende Aussage im Untersuchungsausschuss zu ermöglichen. Ich glaube, dass die Kritik, wenn er dort gesagt hätte: Ich kann mich daran nicht mehr erinnern, ich habe keine Unterlagen!, von der anderen Seite gekommen wäre (Ruf bei der ÖVP: Genau!) und man uns dann möglicherweise unterstellt hätte, dass wir diese Unterstützung nicht gewähren. (Abg. Tamandl: Keine Unterlagen!)

Zum Zeitpunkt der Befragung von Mag. Grasser im Untersuchungsausschuss lagen mir keine Informationen über ihm übergebene Unterlagen vor. Nachdem ich davon erfahren habe, habe ich angeordnet, diese Unterlagen selbstverständlich dem Unter­suchungsausschuss zu übermitteln, was auch erfolgt ist.

Die Frage der Unterlagen, die an den Untersuchungsausschuss übermittelt wurden, ist nämlich genau das, was Sie anders darstellen – mit einer Art von selektiver Wahr­nehmung. Ihr Kollege Rossmann hat sie in seiner parlamentarischen Anfrage gestellt; ich zitiere Punkt 11 seiner Anfrage:

„Haben Sie die Antworten an Karl-Heinz Grasser an den Hypo-U-Ausschuss über­mittelt?“ – Ja. (Zwischenrufe der Abgeordneten Tamandl und Rossmann.) – Herr Rossmann, Sie kommen dann ohnehin zu Wort. (Zwischenruf des Abg. Brosz.)

Frage 24: „Werden Sie die Fragen von Karl-Heinz Grasser an Hans-Georg Kramer dem Parlament, insbesondere den Mitgliedern des Hypo-U-Ausschusses, zur Verfü­gung stellen?“ – Ja.

Frage 32: „Werden Sie die Antworten von Hans-Georg Kramer an Karl-Heinz Grasser dem Parlament, insbesondere den Mitgliedern des U-Ausschusses, zur Verfügung stellen?“ – Ja. (Zwischenrufe der Abgeordneten Rädler und Tamandl.)

Sie sehen, wir haben nicht das gemacht, was Sie, Herr Rossmann, hier unterstellen, nämlich dass wir die Unterlagen nicht zur Verfügung stellen. Sie selbst fordern in Ihrer Anfrage, dass wir diese Unterlagen dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung stellen (Zwischenrufe der Abgeordneten Wöginger und Rossmann), stellen sich dann vor die Medien und behaupten, Sie hätten diese Unterlagen nicht, die wir dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt haben. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

Herr Rossmann, zumindest seit heute haben Sie sie; Sie haben sie bei der Presse­konferenz selbst verteilt. Das sind die Unterlagen, die Sie heute verteilt haben (der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe – Zwischenruf des Abg. Rossmann); das sind Transkripte aus dem Akt, der ja offensichtlich ein nichtöffentlicher ist. (Abg. Kogler: Sie hätten …! – Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Tamandl und Brosz.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich verstehe daher den Vorwurf des Herrn Rossmann, der sich beschwert, dass ihm die Unterlagen nicht bekannt wären und dass er – wie Sie es ausdrücken – sich seines Interpellationsrechts beraubt fühlt, nicht, wenn er gleichzeitig diese Unterlagen bei einer Pressekonferenz verteilt.

 


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