Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 149

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den Akten haben und somit auch Zugang zu den Akten, welche an Herrn Bundes­minister außer Dienst Grasser übermittelt worden sind. Das geht innerhalb von zwei Minuten. Das hätte man machen können, aber offensichtlich redet Kogler nicht mit Rossmann, denn sonst wäre das nicht passiert. (Abg. Kogler: Nein, es geht ja um die Öffentlichmachung! Eine Anfragebeantwortung ist öffentlich!)

Kollege Rossmann hat heute gemeint, die Anfragebeantwortung sei nicht korrekt erfolgt. – Das stimmt überhaupt gar nicht, weil in einigen Punkten, beispielsweise in Punkt 44, drinnen steht – da geht es wieder um diese besagten Unterlagen –: wenn ja, werden diese Unterlagen auch dem Parlament, insbesondere den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses, mit der Information, dass Karl-Heinz Grasser diese Unterlagen erhalten hat, zur Verfügung gestellt.

Kollege Rossmann, das ist erfolgt, das ist korrekt erfolgt (Abg. Rossmann: Habe ich die Unterlage jemals bekommen?), und Frau Präsidentin Bures als Vorsitzende des Untersuchungsausschusses hat genauso korrekt gehandelt. (Abg. Rossmann: Habe ich die Unterlage jemals bekommen?)

Der Klub kann Ihnen die Möglichkeit geben, Zugang zu den Unterlagen zu erhalten – ich habe Ihnen das gerade erklärt: § 12 des Informationsordnungsgesetzes. (Abg. Rossmann: Ich habe eine Anfrage gestellt …!) Die Grünen haben im Übrigen die Verfahrensordnung und das Informationsordnungsgesetz mitbeschlossen (Zwischen­rufe der Abgeordneten Wöginger und Rädler), und Sie haben hier auch mitgestimmt, daher sollten Sie wissen, unter welchen Voraussetzungen Sie zu diesen Unterlagen kommen können. (Abg. Kogler: Eine Anfragebeantwortung ist generell öffentlich!) Das heißt: Der Herr Finanzminister hat ganz korrekt geantwortet.

Ich halte das wirklich für ein Politspektakel, das Herr Kogler da abführt (Zwischenruf des Abg. Rädler), und ich muss ganz ehrlich sagen: Wir haben Bundesminister Grasser im Ausschuss gehört, er hat unter Wahrheitspflicht ausgesagt. Er hat auch ganz offen gesagt, dass er Unterlagen bekommen hat. (Abg. Kogler: Habe ich nicht infrage gestellt!) Ob uns das jetzt gefällt, wie sich Herr Sektionschef und General­sekretär außer Dienst Kramer da verhalten hat, das ist eine andere Sache (Abg. Kogler: Um das geht es jetzt aber!); aber dem Herrn Finanzminister kann man da überhaupt keine Vorwürfe machen.

Der Herr Finanzminister hat auch ganz klar dargelegt, wie er mit der Sache umge­gangen ist. Er hat gesagt, er hat Kramer das übergeben, Kramer hat das gemacht. Die Unterlagen liegen dem Untersuchungsausschuss vor (Abg. Kogler: … der war ja vorher schon verhaltensauffällig, der Kramer! – Ruf bei der ÖVP: Du bist kein Richter!), und Herr Rossmann kann sie jederzeit einsehen, wenn der Klub ihn nominiert, dass er die Unterlagen sehen kann. Ja, der Herr Kollege Kramer war auch schon einmal im Untersuchungsausschuss.

Weil die Schwärzungen heute angesprochen worden sind (Zwischenruf des Abg. Kogler): Der Finanzminister war der Erste, der den Verfassungsgerichtshof angerufen hat, ob diese Schwärzungen rechtlich notwendig oder möglich sind oder nicht. Der Herr Finanzminister hat dem Untersuchungsausschuss ständig alle Informationen zur Verfü­gung gestellt. Wir haben eine Fraktionsführersitzung gehabt, der Herr Finanzminister war anwesend – er hat das sogar selbst initiiert –, und er hat gesagt: Ja bitte, stellt mir Fragen, wir können über alles sprechen! – Was haben die Fraktionen dann gemacht? Der Herr Finanzminister ist eineinhalb Stunden dort gesessen, und keiner der Frak­tionsführer aus der Opposition hat dem Herrn Finanzminister eine Frage gestellt.

Wie kann man das also zusammenfassen? – Das kann man folgendermaßen zusam­menfassen: alle paar Wochen eine Debatte über die Verfahrensordnung, alle paar Wochen ein Sturm im Wasserglas, weil ganz einfach dieser Untersuchungsaus-


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