Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 196

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Meine Damen und Herren! Einer solchen Entwicklung – der Wahlkarten-Skandal in Bludenz ist ganz offensichtlich kein Einzelfall, Ähnliches geschah in der Stadt Hohen­ems, Herr Kollege Themessl (Abg. Themessl: Genau! – Abg. Walter Rosenkranz: Richtig!) –, solchen Betrügereien ist aus meiner Sicht ganz entschieden entgegen­zutreten. (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)

Das, was von ÖVP-Bürgermeister Katzenmayer und seinen ÖVP-Funktionären ge­macht wurde, schadet nicht nur dem Ansehen der Stadt Bludenz, was ÖVP-Bürger­meister Katzenmayer gemacht hat, ist nicht irgendein Amtsmissbrauch, das ist ein Angriff auf die Grundwerte der Republik, die auf dem freien Wahlrecht aufbaut!

Im Burgenland hat ein ÖVP-Bürgermeister in einem ähnlich gelagerten Fall wenigstens Einsicht gezeigt und nach dem Eingestehen seines Fehlverhalten wörtlich erklärt: Wer einen Fehler gemacht hat, muss dafür geradestehen. Ich werde die Verantwortung übernehmen. – Und der Bürgermeister ist daraufhin zurückgetreten.

In Bludenz lässt der Verfassungsgerichtshof keinen Zweifel am schuldhaften und gesetzwidrigen Handeln des Bürgermeisters und der verantwortlichen Funktionäre. Die Staatsanwaltschaft wird wohl erst nach der Wahlwiederholung tätig werden, denn die findet schon am übernächsten Sonntag statt. Ich hoffe und wünsche mir, dass in Bludenz der Wähler bereits am 20. Dezember ein deutliches Signal setzt, denn diese ÖVP-Funktionäre haben in der Alpenstadt Bludenz ihr Vertrauen verspielt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Gamon.)

18.02


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gerstl zu Wort. – Bitte.

 


18.02.23

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu meinem Vorredner nur einen Satz: Jede strafrechtliche Handlung ist auf das Schärfste zu verurteilen, egal, durch wen sie erfolgt ist, und egal, in welcher Sache. Daher ganz klar: Wahlbetrug ist nichts, was in irgend­einer Weise geschätzt oder unterstützt werden kann! – Und damit, glaube ich, können wir diese Sache auch schon wieder beenden und zu dem übergehen, was wir unter diesem Tagesordnungspunkt jetzt besprechen.

Das ist nämlich nicht die neue Gemeinderatswahl, die in Bludenz offensichtlich an­steht – was ich nicht gewusst habe – und ein bisschen Anlass für diese Wahlrede hier geboten hat, sondern eine Verbesserung bei der Bundespräsidentenwahl insofern, als die Briefwahl nun auch denselben Regelungen unterliegen soll, wie wir sie schon bei der Europawahl gehabt haben, dass man also die Wahlkarte nicht mehr nach dem Wahltermin versenden kann, sondern dass sie spätestens zum Wahlschluss am Wahltag eingelangt sein muss. (Abg. Kitzmüller: Aber das schließt ja nicht aus, dass da irgendwas …!) Damit sollen genau diese Dinge verhindert werden, die Sie uns vielleicht vorwerfen wollen, die in der Vergangenheit passiert sind, wie es in der Stadt Wien der Fall war, als dort bei der Wahl 2010 nach dem Wahlschluss auf einmal noch Kuverts unterschrieben wurden, noch Kuverts abgesendet wurden. Das stellt der Bundesgesetzgeber nun ab: Es kann nicht mehr nach der Wahl gewählt werden. Das halte ich für richtig und wichtig, und das ist aus meiner Sicht ein ganz, ganz wichtiger Punkt in dieser Diskussion, weil er für Klarheit und Sicherheit sorgt.

Zwei Punkte noch zum Kollegen Stefan, weil er sich grundsätzlich gegen die Briefwahl ausgesprochen hat. Das Erste ist: Ich glaube, dass wir unseren Bürgerinnen und Bürgern viel Eigenverantwortung geben können, Eigenverantwortung, darauf zu achten, dass jeder seinen Wahlzettel vollkommen unbeobachtet und allein ausfüllt und


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite