Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 198

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und das Europa-Wählerevidenzgesetz geändert werden (Wahlrechtsänderungsgesetz 2015) in der Fassung des Ausschussberichtes (943 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die oben bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:

In Art. 1 erhalten die letzten beiden Nummerierungen der Novellierungsanordnungen statt „34“ und „35“ die Bezeichnungen „36“ und „37“.

Begründung

Es handelt sich um eine Richtigstellung der durchgehenden Nummerierungen.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Musiol. – Bitte.

 


18.06.18

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil ich hier eine demokratiepolitische Debatte führen möchte und keine Wahlkampf-Debatte. Einige der Vorredner haben hier eindeutig Wahlkampf gemacht und dienen damit dieser Debatte nicht.

Worum geht es? – Es geht, wie von den Vorrednern schon angesprochen worden ist, um die Wahlkarten. Die Grundidee der Wahlkarten – daran möchte ich noch einmal erinnern, Herr Kollege Stefan – war, jenen Personen, die wahlberechtigt sind, aber am Wahlsonntag nicht die Möglichkeit haben, wählen zu gehen, diese Möglichkeit zu geben. (Ruf bei der FPÖ: Die können ja vor dem Wahltag wählen gehen!) Das hat sich insofern bewährt, als, wie wir schon gehört haben, ein hoher Prozentsatz, nämlich bis zu 25 Prozent der Wählerinnen und Wähler bislang von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben.

Jetzt gibt es von Beginn der Einführung an, oder zumindest seit ich im Nationalrat bin, in jedem Verfassungsausschuss nach Wahlen die Diskussion über die Frage: Wie missbrauchsanfällig ist unser System?, und ich habe nicht nachgezählt, aber ich glaube, ich war – und ich bin erst seit sieben Jahren in diesem Haus und Verfassungs­sprecherin – mindestens bei zwei bis drei Novellierungen dabei. Das heißt, wir haben festgestellt – ich zumindest habe das immer so gesehen –: Die Grundidee passt, aber das eine oder andere müssen wir verändern.

Ich erinnere daran, die Situationen, die ganz am Anfang eingetreten sind, waren keine Probleme, die Wählerinnen und Wähler produziert haben, sondern waren Probleme, die FunktionsträgerInnen in diversen Gemeinden produziert haben – also Bürger­meister, die Sammelbestellungen abgegeben haben, die Feste veranstaltet haben, wo vor Ort die Wahlkarten ausgefüllt werden sollten. Das heißt, wenn man hier überhaupt irgendjemanden zur Verantwortung ziehen sollte – und da gibt es sicher einige, und das wurde ja auch getan –, dann eher die FunktionsträgerInnen, die das für ihre wahlkampfpolitischen und parteipolitischen Zwecke zu nutzen versuchen und da anscheinend ein blindes demokratiepolitisches Auge haben, und weniger die Wähle­rinnen und Wähler.

Diese Wahlkarten-Geschichte wird immer wieder mit dem Thema Missbrauchs­an­fälligkeit in Zusammenhang gebracht. Ich möchte Ihnen jetzt ein anderes Bild liefern: Angenommen, Sie sind ein Greißler oder eine Greißlerin in Wien, haben ein Geschäft und haben es sich zur Aufgabe gemacht, ein besonders kinderfreundlicher Greißler


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