Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 203

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Meine Damen und Herren, auch die begleitenden Maßnahmen – die Beschränkungen des Subunternehmerwildwuchses, die auch ganz stark in Richtung Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping ausgerichtet sind – begrüßen wir, ebenso wie die Regelung, dass künftig gewisse Kernleistungen vom sozusagen Erstauftragnehmer direkt erledigt werden müssen und eben nicht mehr an Subunternehmer vergeben werden können. Also wie gesagt, das sind wichtige Weiterentwicklungen.

Meine Damen und Herren, es ist aber auch klar, dass diese Novelle im Wesentlichen bei Bauvergaben wirkt – jetzt, durch die Abänderung, auch bei Lebensmittelbeschaf­fung –, aber das ist noch nicht alles. Das heißt, wir haben unsere Aufgabe noch nicht zur Gänze erledigt, es ist noch einiges offen.

Wir brauchen zum Ersten zunächst einmal eine massive Unterstützung der Vergeben­den beim Einstieg in das Bestbieterprinzip, man darf zum Beispiel kleine Gemeinden damit einfach nicht alleine lassen. Man muss da unterstützen, wenn das wirklich funktionieren soll.

Wir brauchen aber darüber hinaus auch eine Weiterentwicklung der jetzigen Rege­lungen, um sozusagen auch die Wirkung dieses Gesetzes noch zu verbessern, wie etwa – ich nenne immer dieses Beispiel – bezüglich des Registers jener Firmen, die gegen das Lohn- und Sozialdumpinggesetz verstoßen. In diesem Register werden jetzt Firmennamen gelistet, nicht die Namen der Geschäftsführenden, der Eigentümer, der Inhaber. Das heißt, ist die Firma weg, kann man sich eigentlich mit einer Firmenneu­gründung wieder – wenn auch mit einem nicht ganz redlichen Hintergrund – an Aus­schreibungen beteiligen. Das heißt, da muss man auf jeden Fall noch nachbessern. Ich weiß, das ist nicht einfach, aber es wäre wichtig.

Und der dritte Punkt ist: Es braucht jetzt eine zügige Arbeit an der weiteren Umsetzung der EU-Vergaberichtlinie, die ja auch bei diesem Gesetz im Hintergrund steht. Wir brauchen unbedingt eine Ausweitung des Bestbieterprinzips auch auf den Bereich des öffentlichen Verkehrs und auf die Vergabe von sozialen Dienstleistungen. Dafür müssen wir Kriterien entwickeln, die eben auch andere sein werden müssen als jene, die bei Bauvergaben oder bei Lebensmittelvergaben relevant sind. Das heißt, es ist schon noch ein großes Paket, das da vor uns steht.

Die EU-Richtlinie sollte umgesetzt werden bis April – klar, das wird sich nicht aus­gehen. Uns wurde versprochen, dass es bis April zumindest einen Ministerialentwurf geben wird, und um sozusagen auch hier im Parlament auszudrücken, dass wir mit Nachdruck an diesem Thema arbeiten wollen, habe ich einen Antrag vorbereitet, den ich jetzt auch einbringen möchte.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterent­wicklung des Vergaberechts, um die Wirksamkeit des Bestbieterprinzips zu erhöhen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis April 2016 einen Geset­zes­vorschlag vorzulegen, der eine zeitnahe und vollständige Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/24/EU mit insbesondere den folgenden Aspekten vorsieht:

Ausweitung der Bereiche, in denen das Bestbieterprinzip verbindlich zur Anwendung kommt, sowie

 


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