Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 202

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Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes:

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist wiederum die Mehrheit.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

18.19.4626. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (776 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2006 und das Bundes­ver­gabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 geändert werden (944 d.B.)

27. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1294/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bun­desvergabegesetz 2006 – BVergG 2006) geändert wird (945 d.B.)

28. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1297/A der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabe­ge­setz 2006 – BVergG 2006) geändert wird (946 d.B.)

29. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1420/A(E) der Abgeord­neten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nachhaltige Erneuerung des Vergaberechts (947 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zu den Punkten 26 bis 29 der Tagesord­nung, über die die Debatte unter einem abgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Die erste Wortmeldung kommt von Frau Abgeordneter Mag. Schatz. – Bitte.

 


18.20.59

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Novelle des Bundesvergabegesetzes einschließlich der seit dem Ausschuss noch erstellten Abänderung ist sicher eine gute Sache – ich denke, das kann man so sagen. Die Verstärkung des Bestbieterprinzips ist sicher am Anfang eine gewisse Heraus­forderung für die Verwaltung, aber sie wird sich ganz sicher im Laufe der Zeit rentieren und positive Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft und die regionalen Arbeitsmärkte haben, davon bin ich überzeugt.

 


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