Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 201

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durch­gesetzt wird, und wenn das nicht der Fall ist, dann auch entsprechende Reak­tionen zu ermöglichen. Darüber diskutieren wir ja gerade.

Daher glaube ich, dass diese heute zu beschließende Vorgangsweise jedenfalls eine weitere Verbesserung bedeutet, weil damit sichergestellt wird, dass man mit der Wahlkarte die Stimme bis zum Ende des Wahltages auch noch abgeben kann. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.16


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordnetem Singer. – Bitte.

 


18.16.34

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wählerinnen und Wähler können künftig ihre Wahlkarte in jedem beliebigen Wahllokal abgeben, und zwar bei sämtlichen bundesweiten Wahlen. So lautet zusammengefasst die Botschaft der jetzt diskutierten Novelle. Auch ich begrüße diese Änderung beziehungsweise die Übernahme jener Regelung, die wir bei Europawahlen schon haben, jetzt auch für Nationalrats- und Bundespräsidentenwahlen sehr. Warum? – Weil es wichtig ist, dass Wahlrechte so gleich wie nur möglich gestal­tet werden.

Für viele Menschen, insbesondere für betagte und hochbetagte Wählerinnen und Wähler, ist es oftmals schwierig, sich bei unterschiedlichen Wahlrechten zurechtzu­finden. Ich kann auch aufgrund meiner Erfahrungen in der Praxis – ich bin auch Wahl­leiter – festhalten: Wir werden den Bedürfnissen der Menschen gerechter, wenn wir die Wahlrechte so einheitlich und so einfach wie nur möglich gestalten. Aus meiner Sicht ist diese Novelle ein Beitrag dazu.

Generell noch ein Wort zum Thema Briefwahl, weil wir das heute schon so intensiv diskutiert haben: Aus meiner Sicht unterstützt die Briefwahl die Bürgerinnen und Bür­ger sehr darin, von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen zu können. Bei der National­ratswahl 2013 waren es 550 000 Wählerinnen und Wähler, die davon Gebrauch gemacht haben, und ich verstehe nicht, warum man diese Möglichkeit grundsätzlich in Frage stellt.

Gleichzeitig muss man – und das betone ich, und ich sage das wirklich ganz ausdrücklich – alles unternehmen, um Missbrauch zu verhindern. Aber, wie gesagt, Ziel muss es sein, allen Wahlberechtigten den Zugang zu den Wahlen zu ermög­lichen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

18.18

18.18.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 943 der Beilagen.

Dazu haben die Abgeordneten Mag. Gerstl, Dr. Wittmann, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Daher erfolgt zunächst die Abstimmung über den vom Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetz­entwurfes.

Die Abgeordneten Mag. Gerstl, Dr. Wittmann, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 eingebracht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit.

 


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