Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 207

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siert, dass es eben doch noch immer wieder passiert, dass man versucht, irgendwem einen Auftrag zuzuschanzen, ohne den entsprechenden Wettbewerb zu haben und ohne die entsprechende Transparenz. (Zwischenruf der Abg. Moser.) Das geht natür­lich immer auf Kosten der Steuerzahler, weil dadurch mehr Steuergeld ausgegeben wird als notwendig gewesen wäre.

Das ist übrigens genauso absurd, wie dass es immer noch möglich ist, dass parteinahe Unternehmen bei öffentlichen Auftragsvergaben und bei öffentlichen Ausschreibungen mitmachen, weil das natürlich dem Missbrauch Tür und Tor öffnet und der Parteien­finan­zierung über die Hintertür Tür und Tor öffnet. Das ist auch der Grund, wieso wir diesen Antrag hier eingebracht haben. Ich glaube auch, dass es wichtig ist, dass es hier zu einem Verbot kommt, sodass eben parteinahe Unternehmen nicht an solchen öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen können, damit wir eben genau dieses Missbrauchspotenzial eindämmen. (Zwischenruf des Abg. Schmuckenschlager.)

Zurück zur Regierungsvorlage: Das Bestbieterprinzip soll insbesondere für Bauauf­träge – das war der Ausgangspunkt dieser Novelle – gelten. Und ich muss das auch noch einmal dazusagen: Es geht hier nicht grundsätzlich um regionale Bevorzugung, es geht darum, dass wir das technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot zum Zug kommen lassen und eben nicht das billigste, wie das beim Billigstbieterprinzip der Fall war.

Das schaut jetzt auf den ersten Blick irgendwie nachteilig für die grundsätzliche Inten­tion des Vergaberechts aus, dass nämlich das billigste und deswegen für den Steuer­zahler schonendste Angebot zum Zug kommt, das ist aber genau nicht der Fall, weil es nachhaltig gesehen wesentlich besser ist, wenn ich in erster Linie einmal auf die Qualität abziele und nicht nur auf den billigen Preis, und dadurch, weil ich auf die Qualität abziele, im Nachhinein nicht diese enormen Folgekosten habe, die gerade bei Bauaufträgen auch immer wieder durch entsprechende Mängel ausgelöst werden.

Und es ist fast schon so etwas wie – ich weiß nicht, ob es Zufall, Schicksal oder keine Ahnung was ist, dass erst gestern wieder in einer Studie herausgekommen ist, dass bei 99 Prozent der Neubauten – ich glaube, in Wien war das – zumindest ein Bau­mangel vorliegt.

Jetzt kann man sagen: Okay, ein Baumangel, das nicht so schlimm!, aber bei den meisten Neubauten sind es wesentlich mehr. Wir merken eben auch unter anderem genau daran, dass wir mehr qualitativen Wettbewerb im Zusammenhang mit öffent­lichen Auftragsvergaben brauchen – und dass wir das ganz essenziell brauchen –, weil es eben darum geht, dass wir den Steuerzahler entlasten und die Steuergelder entsprechend sparsam verwenden. Und das ist eben nicht der Fall, wenn ich dann im Nachhinein über Jahre hinweg alles das, was ich damals zum billigsten Preis gekauft habe, immer wieder ausbessern muss.

Deswegen ist es in der Gesamtrechnung jedenfalls billiger, wenn ich das Bestbieter­prinzip anwende – wir werden ja im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie noch in vielen anderen Bereichen das Bestbieterprinzip umzusetzen haben. Das ist wichtig und richtig. Dementsprechend freue ich mich auch darauf, weil das an sich eine ganz wesentliche und gute Erneuerung im Vergaberecht ist und wir endlich von diesem teilweise wirklich unsäglichen Billigstbieterprinzip wegkommen, das zu nichts anderem geführt hat, als dass wir am Anfang etwas Billiges gekauft haben und am Schluss im Endeffekt die zweifachen, dreifachen Kosten hatten, wobei es jedenfalls besser ist, wenn wir von Anfang an das qualitativ hochwertige Produkt kaufen. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

18.33

 


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