Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 208

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Steinacker. – Bitte.

 


18.33.39

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Werte Kollegin­nen und Kollegen! „Möge der Beste gewinnen“, heißt es oft bei Olympischen Spielen. Dieses Zitat passt perfekt zum neuen Bundesvergabegesetz, denn damit wird das Verfahren geregelt, wie öffentliche Aufträge im großen Umfang wie Dienstleistungen, Bauleistungen und Waren aus fast allen Wirtschaftsbereichen ausgeschrieben und vergeben werden können.

Das ist für unsere heimische Wirtschaft ein unglaublich wichtiger Bereich, denn das Investitionsvolumen der öffentlichen Hand beträgt jährlich rund 60 Milliarden € – das ist die Zahl aus 2013 –, das sind knapp 20 Prozent des österreichischen Bruttoinlands­produktes. Ein modernes Vergaberecht muss im Interesse der Wirtschaft und der Steuerzahler eine faire und effiziente Vergabe dieser Aufträge durch entsprechende Verfahren gewährleisten.

Was muss es also können? – Also zuerst einmal muss es einen fairen Wettbewerb garantieren, es muss transparent sein und nachvollziehbare Kriterien festlegen und für die Wirtschaft – das ist entscheidend! – Chancengleichheit, besonders auch für kleine Betriebe, gewährleisten, denn die sind auf die Ausschreibungen angewiesen, deswe­gen müssen diese fair und klar sein. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Moser und Muchitsch.)

Die öffentliche Hand hat somit, und das ist wichtig, den größten Kosten- und Nutzen­faktor. Es geht ja schließlich um unser Steuergeld.

In der Vergangenheit haben wir oftmals – Kollegen im Vorfeld haben das angedeutet – auch unfaire Praktiken erlebt, die den Wettbewerb geschädigt haben, die für die Betriebe und den Standort in Österreich schädlich waren.

Mit der Stärkung des Bestbieterprinzips motivieren wir nun die Vergabestellen durch entsprechende im Einzelfall zu bestimmende Kriterien, die für Wirtschaft, Steuerzahler und öffentliche Hand bestmögliche Dienstleistung und Ware zu beschaffen. Ich sehe darin drei wesentliche Verbesserungen für die heimische Wirtschaft.

Zunächst einmal die Chancen auf Qualität vor Preis: In Zukunft ist die Vergabestelle verstärkt angehalten, Qualitätskriterien zu definieren und hoher Qualität den Zuschlag vor dem ausschließlich niedrigsten Preis zu geben. Das schafft auch mehr Qualitäts­wettbewerb unter unseren beteiligten Unternehmen. Wir erhöhen die Transparenz und bekämpfen somit Wettbewerbsverzerrung, Lohn- und Sozialdumping, aber auch Qualitätsmängel durch Billigstangebote. Und wir stärken mit dem Bestbieterprinzip nicht den Billigsten, sondern – was für uns in der Wirtschaft ganz wichtig ist – den befugten, leistungsfähigen und zuverlässigen Unternehmer, und davon haben wir in Österreich wirklich viele! (Beifall bei der ÖVP.)

Zum Zweiten: Dieses Vergaberecht ist eine große Chance für die österreichische ökosoziale Marktwirtschaft. Mit der Ausweitung des Bestbieterprinzips schaffen wir Kriterien und Rahmenbedingungen, um Qualität, Nachhaltigkeit und Langlebigkeit bei der Beschaffung einen entsprechenden Stellenwert zu geben. Hier ein klares Bekennt­nis zur ökosozialen Marktwirtschaft – Österreich hat da ganz besonders viel inter­national anerkanntes Know-how vorzuweisen.

Zur dritten Verbesserung: Zu guter Letzt schaffen wir es durch die Vergaberechts­novelle, bei Ausschreibungen verstärkt die regionalen Bedürfnisse zu berücksichtigen. Wir diskutieren gerade im Moment die von Menschen verursachte weltweite Schädi-


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