Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 206

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damit die öffentliche Hand die Kosten übernehmen muss und all diese Dinge, Schind­luder getrieben wird, was nicht im Sinne des Erfinders ist.

Dieses Bestbieterprinzip, das jetzt etabliert ist – was nicht nur ein Begriff ist, denn sehr oft war ja auch die bisherige Anwendung eines Bestbieterprinzips einfach nur das Billigstbieterprinzip, weil die berechenbaren Zahlen das Einzige war, was vorhanden war –, soll jetzt komplettiert werden, sodass wir dieses Sub- und Subunternehmertum eindämmen und unterbinden und damit wir wirkliche Qualitätskriterien oder auch soziale, Ausbildungs-, Lehrlingsausbildungs- und andere Kriterien einfließen lassen und damit, wie ich glaube, für den Wirtschaftsstandort, für den Sozialstandort, aber auch für den öffentlichen Standort, da ja die öffentliche Hand sehr oft Ausschreiberin ist, etwas Gutes geleistet haben beziehungsweise leisten werden.

Das ist ein Gesetz und eine juristische, eine legislative Reise, auf die wir uns begeben, die höchstwahrscheinlich in den nächsten Jahren mit der EU-Richtlinie, höchstwahr­scheinlich aber auch mit weiteren Erkenntnissen, die wir noch gewinnen werden, weiter ausgebaut, verbessert und verändert werden kann. Wir haben jetzt einmal den Schwer­punkt Bau und andere Bereiche, wir haben jetzt auch einen Teil der Nah­rungsmittelbranche hinzugenommen, aber wir werden diese Erfahrungen sicherlich auch noch so weiterentwickeln, dass die positiven Effekte, die dieses Gesetz ohne Zweifel haben wird, in Zukunft auch noch auf weitere Bereiche ausgeweitet werden. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

In dem Sinne möchte ich mich bedanken, weil es wirklich eine Gesetzesinitiative ist, die über Jahre diskutiert worden ist, die dann auch im Bereich des Ministeriums natürlich keine leichte Legistik ausgelöst hat, die dann auch hier im Hohen Haus noch eine sehr intensive Diskussion nach sich gezogen hat, aber, wie ich denke, jetzt zur Zufriedenheit aller abgeschlossen wird und auch ein gutes Werk ist.

Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal ganz klar sagen, dass der Abge­ordnete Muchitsch und seine Sozialpartner aus allen Bereichen – aus den gewerk­schaftlichen genauso wie aus den Dienstgeberbereichen – uns auch, wie ich meine, wirklich Gutes vorgelegt haben und es ermöglicht haben, dass wir hier heute auch solch ein Gesetz werden beschließen können. (Beifall bei der SPÖ.)

18.29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


18.29.28

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wir haben schon gehört, dass im Mittelpunkt dieser Vergaberechtsnovelle das Best­bieterprinzip steht, mehr Transparenz bei Subunternehmen und sogenannten Sub-Sub steht – wobei Klubobmann Schieder gerade irgendwie das zweite „Sub“ vergessen hat. Jedenfalls geht es um mehr Transparenz und dass wir das Billigstbieterprinzip eindäm­men wollen.

Das ist gut, denn wenn man sich in Erinnerung ruft, welches Ziel denn an und für sich das Bundesvergabegesetz ursprünglich hatte, dann ging es darum, dass es trans­parente Vergaben von öffentlichen Aufträgen gibt und es im Wesentlichen einmal um den sparsamen Umgang mit Steuermitteln ging – das ist der ganz wesentliche Punkt. Wenn nämlich nicht ausgeschrieben wurde, dann wurde ein Auftrag eben einmal irgendwie unter der Hand vergeben, dann gab es keinen Wettbewerb, es gab keine entsprechende Transparenz.

Das ist im Übrigen leider oft auch jetzt noch problematisch bei den sogenannten Direktvergaben. Der Rechnungshof hat auch in einigen Rechnungshofberichten kriti-


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