Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 223

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Vertragsrechtliche Pönale bei Verstoß gegen arbeits- und sozialrechtliche Mindest­standards

Kontrolle und Meldung des vor Ort eingesetzten Personals

Erhebung der Schwellenwerteverordnung in Gesetzesrang (unbefristet) zur Stärkung der Regionalität

Mindestvorgaben für die Preisangemessenheit bzw. Preisangemessenheitsprüfung

Verbot der elektronischen Auktion für Bauleistungen

2. Maßnahmen gegen die Gründung und Geschäftstätigkeit von Scheinfirmen

Verstärkte Überprüfung des Standortes bei der Gewerbeanmeldung (Mietvertrag, Behördenkontrolle vor Ort - Betriebsmittel und Betriebsstruktur, etc.)

Schwerpunktaktionen der Behörden (Finanzpolizei, GKK, BUAK, AI, BH, Polizei) im Bereich der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung (auch am Wochenende; Personalaufstockung)

Erhöhung des Vernetzungsgrades zwischen den einzelnen Behörden (Austausch von Informationen aus Betriebsprüfungen, bei Abmeldung des gewerberechtlichen Ge­schäftsführers, etc.)

3. Novellierung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes

Verschiebung des Schwerpunkts der Kontrollen der gesetzlichen Vorgaben auf die Risikogruppen zur Steigerung der Effizienz

Erhöhung der Sanktionen/Strafen bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Bestimmungen (Strafe muss höher sein als der wirtschaftliche Vorteil). Nichtbereithaltung der Unter­lagen muss strenger bestraft werden, als falsche/unzureichende Anmeldungen

Vollziehbarkeit von Verwaltungsstrafen muss auch in den anderen EU-Mitgliedsstaaten gewährleistet sein

4. Aufrechterhaltung des Befähigungsnachweises als Ausübungs- und Qualifikations­kriterium

Berücksichtigung einer Stellungnahme durch die Wirtschaftskammer bei Ausstellung von individuellen Befähigungen. Bei Fachgesprächen Beteiligung der WKO

Bei der Registrierung im Dienstleisterregister hat eine Vorlage der inländischen Steuer­nummer bzw. die Weiterleitung der Registrierung vom Wirtschaftsministerium an das zuständige Finanzamt zu erfolgen

5. Änderung sonstiger Rahmenbedingungen

Gewerbeordnung: Verpflichtende Angabe der Haftpflichtversicherung und der Ge­werbe­berechtigung auf jedem Angebot

Zweckbindung der Wohnbauförderung

Einführung eines Sanierungsbonus - als Absetzbetrag

6. Rasche Umsetzung der EU-Vergaberichtlinie in nationales Recht

Neue EU-Vergaberichtlinie - Möglichkeiten nach Art 67

Achtung: Vor allem dieser Art 67 EU-Vergaberichtlinie würde weitergehende Möglich­keiten bieten, hier im ganzen Vergabewesen „Österreich Zuerst“ unter Zugrundelegung von materiellen Rahmenbedingungen durchzusetzen:

 


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