Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Peter Wurm und weiterer Abgeordneter betreffend Faires Vergaberecht und Bestbieterprinzip umsetzen
eingebracht in der 109.Sitzung des Nationalrates am 10. Dezember 2015 im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 26: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (776 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2006 und das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 geändert werden (944 d.B.)
Auf der Grundlage des immer größer werdenden Konkurrenzdrucks ausländischer bzw. internationaler Anbieter, - vor allem im Bereich des Bau- und Baunebengewerbes versucht man seit Jahren „faire Wettbewerbsbedingungen für heimische KMUs in diesem Bereich zu schaffen.
Das Lohn- und Sozialdumpinggesetz inklusive mehrerer Novellen sollte hier der erste Schritt sein. Wir wissen aber, dass es durch Umgehungen: Ketten-Subunternehmerverhältnisse, Scheinfirmen, Scheinanmeldungen von Arbeitnehmern, Hinterziehung von Lohn- und Sozialabgaben, großzügige Entsendungen fremder Arbeitnehmerkontingente aus dem EU-Ausland usw. zu einem Fass ohne Boden gekommen ist.
Die Bundesvergabegesetznovelle ist wieder einmal der Versuch, hier gewisse Dämme zu errichten.
Den großen Druck spürten letztendlich aus Rot und Schwarz, deshalb kam es zu einer Initiative von 12 WKO-Bundesinnungen und 3 Fachgewerkschaften im Jahr 2014.
Damals wurde unter dem Titel „Faire Vergabe“ eine Initiative gesetzt, die davon ausgehen, dass Billigstanbieter Arbeitsplätze vernichten.
Der ambitionierte Forderungskatalog umfasste insgesamt 6 Forderungen mit einer ganzen Reihe von Detailforderungspunkten:
1. Adaptierung des Vergaberechts
Bestbieter statt Billigstbieter - ohne Ausnahme
Einbeziehung von Qualitätskriterien (z. B.: „Organisation, Qualifikation und Erfahrung von Schlüsselpersonal“, „Ökologische Bauführung“, Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz“, „Mitarbeiterschulungen“)
Einbeziehung von Regionalität sowie Berücksichtigung der Beschäftigung von Eigenpersonal (Eigenleistung), Lehrlingen und älteren Arbeitnehmern
Antragslegitimation gesetzlicher Interessensvertretungen zur Prüfung der Gesetzeskonformität von Ausschreibungsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist
Einschränkung von Subvergaben und Benennungspflicht bei der Auftragsvergabe und verpflichtende laufende Kontrollen (§ 70 Abs. 5 BVergG 2006)
Einschränkung von Leiharbeit
Schärfere Sanktionen bei Verstoß gegen arbeits- und sozialrechtliche Mindeststandards, zwingendes Ausscheiden bei erstmaligem qualifizierten Verstoß, zwingendes Ausscheiden bei sonstigem Verstoß im Wiederholungsfall
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