Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 231

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Neutralität betreibt und sich überlegt, was es zur Lösung der Krise beitragen kann außer der euro-amerikanischen Sanktionspolitik hintennach zu hecheln.

Was wir uns vor allem überlegen müssen, ist, was die europäischen Werte verlangen. Verlangen sie eine Sanktionspolitik oder verlangen sie eine Entscheidung der betroffenen Bevölkerung? Allenfalls sollten sich Österreich und die Europäische Union im Sinne der viel beschworenen europäischen Werte dafür einsetzen, dass die Volks­abstimmung auf der Krim international überwacht wiederholt wird. Was da heraus­kommt, ist auch zu akzeptieren, weil der demokratische Wille der Bevölkerung das höchste Gut ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Exakt das Gleiche hat in der Ostukraine zu geschehen. Dort ist eine Volksabstimmung international kontrolliert abzuhalten und zu entscheiden, welche Autonomie oder welchen Status innerhalb der Ukraine die Bevölkerung dort will. Davon sind wir aber meilenweit entfernt. Wir halten an dieser sinnlosen Sanktionspolitik, die auch Russland trifft, aber in erster Linie Österreich und Europa, aber sicher nicht die Vereinigten Staaten, weiter fest und geben sogar Signale, dass wir einer völlig unverständlichen Verlängerung dieser Sanktionen über den 31. Jänner hinaus zustimmen würden.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Hübner und weiterer Abgeordneter betreffend die Aufhebung der Wirtschaftssanktionen gegen die Russische Föderation

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf Europäischer Ebene mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass die Wirtschaftssanktionen gegen die Russische Föderation unverzüglich aufgehoben werden beziehungsweise eine Verlängerung der Sanktionen jedenfalls abzulehnen.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Lintl.)

19.24


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Ich darf mitteilen, dass hiezu auch ein Verlangen auf namentliche Abstimmung vorliegt und dass ich dann auch so vorgehen werde.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Hübner und weiterer Abgeordneter

betreffend die Aufhebung der Wirtschaftssanktionen gegen die Russische Föderation

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Außen- und Europapolitischen Bericht 2014 der Bundesregierung (III-220/924 d.B.), TOP 30, in der 109. Sitzung des Nationalrates in der XXV.GP am 10.12.2015

 


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