Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 120

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Es ist der gleiche Paragraph im Strafrecht, über den wir diskutieren, und egal wo und von wem auch immer dieser Übergriff stattfindet, ist er zu ahnden. Es ist das eine genauso schlimm wie das andere. Daher ist diese Doppelmoral, einmal zu polemisie­ren und sich das nächste Mal aufzuregen, komplett inakzeptabel, und das ist der entscheidende Punkt. (Zwischenrufe der Abgeordneten Haider und Schimanek.)

Die Grünen waren damals konsequent und sind jetzt konsequent: Sexuelle Belästigung hat keinen Platz. (Beifall bei Grünen und SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

12.29


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


12.29.58

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Ich glaube, das muss man schon noch einmal historisch Revue passieren lassen. Als sich hier nämlich vier Parlamentsparteien darauf geeinigt haben, dass man die sexuelle Integrität von Frauen in Österreich besser schützen kann, waren es eben genau die FPÖ und das Team Stronach, die dagegen gestimmt haben. (Abg. Haider: Sie verharmlosen schon wieder! – Abg. Darmann: Das ist ja unfassbar!)

Das heißt, wir haben bewusst das Sexualstrafrecht verschärft, damit wir genau solche Dinge ahnden können. Und jetzt zu sagen, dass da nichts gemacht wird und die Bundesregierung nichts tut, ist einigermaßen zynisch und vor allem historisch auch falsch. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich komme jetzt zum eigentlichen Thema: Ich glaube, die Bundesregierung hat in den letzten Monaten sehr viele Maßnahmen vorgeschlagen, die rein symbolisch waren und faktisch nicht sonderlich viel ändern würden.

Jetzt gab es klare Maßnahmen, von denen zumindest einige wenige nicht nur rein symbolisch sind, dafür aber umso einschneidender. Bei diesen Maßnahmen kann man sich fragen, ob das Lösungsvorschläge sind, die nur nationalstaatlich funktionieren, ob sie das große Ganze im Blick haben, ob man sie gut findet und vor allem – und das ist der wesentliche Punkt – ob sie rechtlich und praktisch umsetzbar sind.

Jetzt schlägt die Bundesregierung eine Obergrenze für Flüchtlinge vor; und ich bin überzeugt davon, dass wir alle hier im Raum der Meinung sind, dass es faktische Kapazitätsgrenzen in Österreich gibt, dass wir nicht allen helfen können, die Hilfe benötigen.

Ich bin auch überzeugt davon, dass wir uns um die kümmern müssen, die aus einem Kriegsgebiet fliehen müssen, die aufgrund von persönlicher Verfolgung fliehen müs­sen. Außerdem bin ich überzeugt davon, dass wir eine Verteilung der Flüchtlinge auf europäischer Ebene zustande bringen müssen.

Das, was aber nicht geht, ist eine Obergrenze auf ein Menschenrecht. Asyl ist ein Menschenrecht, und Menschenrechte kennen keine Obergrenzen. Auf Menschrechte gibt es keine Obergrenzen. (Beifall bei NEOS und Grünen sowie des Abg. Weninger.)

Bezeichnend für die Absurdität dieses Vorschlags ist, dass in der Pressekonferenz verlautbart wurde: Wir haben uns einmal politisch geeinigt, und ob das rechtlich möglich ist, das prüfen wir dann einmal. – Das ist sehr bezeichnend. Das ist noch bezeichnender, wenn man beachtet, dass die Experten, die das prüfen sollen, de facto schon jetzt gesagt haben, dass eine komplette Obergrenze nicht funktionieren wird. Das hätte man im Übrigen auch einfach nachlesen können, weil nirgendwo in der Genfer Flüchtlingskonvention oder in der Grundrechtecharta der Europäischen Union steht irgendetwas von einer zahlenmäßigen Obergrenze. Man kann übrigens auch das


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