Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 182

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bei dieser kurzen Debatte im Zusammenhang mit der heutigen Tagesordnung darum geht, darüber zu diskutieren, welche Statistiken man führt und welche Informationen man durch mühselige und aufwendige Arbeit generieren will. Unserer Meinung nach ist es viel besser und effizienter, in der Terrorbekämpfung nicht über Statistiken zu diskutieren, sondern zu handeln, und wir handeln heute mit dem Staatsschutzgesetz (Abg. Schenk: Genau!), dem Sie, wie Sie bereits angekündigt haben, nicht zustimmen werden, aber das ist ein ganz wichtiger und konkreter Schritt. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Anfrage ging im Konkreten an die Bundesministerin für Inneres. Die Frau Bun­desministerin hat auch ausgeführt, dass es die 1 225. Anfrage ist, und ich kann mich an sehr wenige Anfragediskussionen und Beschwerden diesbezüglich erinnern, da gerade die Frau Bundesministerin für Inneres dafür bekannt ist – und das wird allseits auch anerkannt –, wirklich umfassende Informationen zu geben und dem Interpel­lations­recht nachzukommen. Dafür darf ich mich auch an dieser Stelle bedanken. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Weninger.)

Was die speziellen Fragestellungen dieser Anfrage betrifft, so wurde von der Frau Bundesministerin bereits angesprochen, dass diese sehr spezifisch sind, entsprechen­de Statistiken oftmals nicht geführt werden und diese Informationen wirklich nur durch manuelle, händische Auswertung erbracht werden können. Den Verwaltungsaufwand muss man sich nicht vorstellen, da wären wir sehr weit weg von Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit – und auch das sollte man, so glaube ich, im Auge behalten –, wenn wirklich jeder Fall händisch und einzeln auszu­werten ist. Ich glaube, das ist nicht das, was wir uns wünschen, dass die Polizisten für Sie diese Akten durchkramen und so tatsächlich weniger auf der Straße ihren Dienst verrichten können.

Viele Informationen – auch das hat die Frau Bundesministerin gesagt – liefert der jährliche Sicherheitsbericht, in dem alles, was an Informationsmaterial zur Verfügung steht, auch der Öffentlichkeit mitgeteilt wird. Die Frage ist aber, und die konnte das Team Stronach nicht beantworten: Was tun Sie schlussendlich mit diesen Infor­ma­tionen, die Sie hier abfragen? Welchen Informationsgewinn haben Sie, und was hat die österreichische Bevölkerung davon? Natürlich ist es wichtig, die Bevölkerung immer auch zu sensibilisieren und zu informieren, doch meiner Meinung nach ist gerade die Frau Bundesministerin diejenige, die immer wieder auf Bedrohungslagen und Hand­lungsbedarfe hinweist (Abg. Weninger: Oft mehr, als notwendig ist!) und auch die Bevölkerung dafür sensibilisiert, welche Bedrohungslagen bestehen. Ich glaube, es ist immer wichtig, ein entsprechendes Lagebild zu haben.

Ebenfalls bereits angesprochen wurde der Ständige Unterausschuss des Innenaus­schusses und die Tatsache, dass wir dort vom Verfassungsschutz und vom Amt für Terrorismusbekämpfung die wichtigsten Informationen bekommen – Informationen, die jedoch, auch das wurde angesprochen, vertraulich zu behandeln sind, weil das hoch­sen­sible und nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Daten sind, die für politische Ent­scheidungsträger aber wesentlich sind und aus denen wir die entsprechend richtigen Schlüsse zu ziehen haben. Das betrifft das Staatsschutzgesetz und auch das Grenz­management in der Flüchtlingsfrage.

Erfreulich ist jedenfalls, und da muss man auf Holz klopfen (auf das Rednerpult klop­fend): Wir haben zum Glück in Österreich noch keinen Terroranschlag gehabt, weil bei uns der Verfassungsschutz auch bisher sehr gute Arbeit geleistet hat, allerdings natür­lich mit eingeschränkten Möglichkeiten. Und heute werden wir über das Staatsschutz­gesetz entsprechend weitere Schritte ermöglichen.

Gerade die Bedrohung durch Terroranschläge wird ja immer wieder mit den Flücht­lingsströmen in einen Zusammenhang gebracht: Natürlich braucht es ein Grenzmana-


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