Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 183

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gement – von diesem habe ich ja bereits gesprochen –, natürlich braucht es auch die Sicherung und die Registrierung an den EU-Außengrenzen, damit dort entsprechend Vorsorge dafür getroffen wird, dass keine IS-Kämpfer auf diesem Weg nach Österreich kommen.

Ebenfalls angesprochen wurde die Frage nach Österreichern, die sich in diesen Kriegs- und Krisengebieten in Syrien oder dem Irak im Dschihad befinden, wobei beantwortet wurde, in Bezug auf wie viele Personen Informationen vorliegen. Die entscheidende Frage ist dabei: Was machen wir mit den Rückkehrern?, und auch da hat die Frau Innenministerin schon ein Bündel an Vorschlägen vorgelegt.

Frau Kollegin Schenk, Sie sprechen auch immer wieder die Frage des Tragens der Dienstwaffen der Polizisten im Privatbereich an. Die Frau Innenministerin hat bereits mehrmals gesagt, dass jeder Polizist die Möglichkeit hat, einen entsprechenden Antrag zu stellen (Abg. Schenk: … abgelehnt!), die Dienstwaffe im Privatbereich tragen zu dürfen. Zielsetzung dabei ist aber nicht, dass sich jeder Polizist verpflichtet fühlen muss, auch im Privatbereich, in seinem eigenen privaten Umfeld immer seine Dienst­waffe bei sich zu haben. Darum will man das auf Antrag machen, das ist schon möglich und wird auch umgesetzt.

Ich bin jedenfalls davon überzeugt, dass Österreich seitens der Regierung im Sicher­heitsbereich sehr viel macht und die Terrorbekämpfung sehr wirksam umsetzt. Man kann Terroranschläge nie wirklich ausschließen. Wir tun unser Bestes, das heutige Staatsschutzgesetz wird auch seinen Beitrag leisten, und die Frau Innenministerin leistet diesbezüglich hervorragende Arbeit. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Weninger. – Zwischenruf des Abg. Weninger.)

16.10


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.

 


16.10.22

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ja, es ist schon in Ordnung, da kann ich dem Kollegen Hammer bei­pflichten, wenn man zum Beispiel bei einigen Fragen, die hoch prekär sind, in der Anfragebeantwortung auf den Ständigen Unterausschuss des Innenausschusses verweist. Das geht so auch von unserer Seite okay.

Doch was nicht geht, Frau Bundesministerin, ist Folgendes: Fragen zu beantworten, die Ihnen klipp und klar gestellt werden, indem man nur darauf verweist, dass ent­sprechende Statistiken nicht geführt werden! Kollege Hammer hat Sie zwar jetzt verteidigt, hat es aber eh gleich angesprochen, worum es geht, nämlich um die Fragen 7 bis 11. Und, Kollege Hammer, es muss schon dem oder der Abgeordneten überlas­sen werden, wie die Fragen gestellt werden und was gefragt wird. Ob das jetzt statis­tische Fragen sind oder nicht, bleibt schon immer den Abgeordneten überlassen. (Zwischenruf des Abg. Schönegger.)

Wenn Sie gefragt werden, Frau Bundesministerin, bei wie vielen Kontrollen von Flücht­lingen und Asylanten IS-Symbole gefunden wurden und um welche es sich handelt, bei wie vielen Waffen und Munition gefunden wurden und um welche es sich handelt, größere Mengen von Bargeld und so weiter und so fort, dann ist Ihre Antwort darauf – oder die Ihrer Beamten oder Ihres Kabinettchefs –:

„Entsprechende Statistiken werden nicht geführt. Von einer anfragespezifischen bun­desweiten retrospektiven manuellen Auswertung aller entsprechenden Amtshandlun­gen wird auf Grund des enormen Verwaltungsaufwandes und der damit im Zusam­menhang stehenden exorbitanten Ressourcenbindung im Hinblick auf die Sparsamkeit,


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