Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 195

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nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten. Die Realisierung der Einspa­rungsvorhaben widerspricht diesem verfassungsmäßigen Auftrag.

Der aufgezwungene Sparkurs für das Bundesheer zeigt sich jetzt schon allein anhand der aktuellen Flüchtlingskrise als falsch. Schnelle Einsatzbereitschaft muss gegeben, Material und Waffen vorhanden sein. Ebenso wird das Bundesheer verstärkt als Assistenz bei sicherheitspolizeilichen Aufgaben im Inland herangezogen. Das Team Stronach hat sich schon seit Langem gegen die Reduzierung der budgetären Mittel des ÖBH und gegen den Sparkurs des Ministers ausgesprochen. Eine Reduktion auf die sogenannten „Kernkompetenzen“ bzw. auf reine Assistenzleistungen wird in der Zukunft für das ÖBH nicht zielführend sein. Alleine wenn man sich die Art der aktuellen und zukünftigen Konflikte ansieht, müsste man bereits erkannt haben, wie wichtig ein schnelles und schlagkräftiges Heer für die Sicherheit der österreichischen Bürgerinnen und Bürger ist bzw. wie wichtig solch ein Heer ist, um einen weltweiten Beitrag zur Friedenssicherung im Rahmen von internationalen Missionen leisten zu können.

Sogar kleine Staaten wie z.B. Litauen haben erkannt, dass ein schlagkräftiges Heer in der heutigen Zeit von großer Bedeutung ist. In Litauen wird z.B. geplant, in den kom­menden fünf Jahren den Wehrdienst wieder einzuführen. Begründet wird diese Maßnahme mit der sich wandelnden geopolitischen Situation. Angesichts der Ukraine­krise plant Litauen, wie auch andere baltische Staaten u.a. das Verteidigungsbudget anzuheben. Das Budget soll von 0,8 % des BIP im Jahr 2013 bereits 2015 fast 1,2 % des BIP erreichen.

Spargesinnung ist grundsätzlich notwendig und gut, doch im Falle des Verteidigungs­budgets wird an der falschen Stelle, nämlich bei der Sicherheit der Republik, gespart. Dem muss Einhalt geboten werden, indem die finanzielle Mindestausstattung des österreichischen Bundesheeres in Hinblick auf dessen verfassungsrechtlichen Auftrag gesetzlich garantiert wird.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird dazu aufgefordert, sich beim Bundesminister für Finanzen dafür einzusetzen, dass dieser dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zur Beschlussfassung zuleitet, der die Anhebung des Heeres­budgets in drei Etappen (1. Etappe: Anhebung auf 1% des BIP im Rahmen des Budgets 2016, 2. Etappe: Anhebung auf 1,2% des BIP im Rahmen des Budgets 2017, 3. Etappe: Anhebung auf 1,4% im Rahmen des Budgets 2018) vorsieht, um dem österreichischen Bundesheer die Erfüllung seiner verfassungsmäßigen Aufgaben zu ermöglichen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Lugar, Mag. Darmann, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Flüchtlingskrise: Nationaler Schulterschluss zum Schutze Österreichs“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2: Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Abs. 2 GOG betr. Regierungsumbildung bzw. Ernennung eines neuen Regierungsmitgliedes

 


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