stimmungen insbesondere auch für straffällig gewordene Asylwerber zu verschärfen, Wirtschaftsflüchtlinge an der Staatsgrenze abzuweisen, sowie die Geldmittel der Sicherheitsexekutive sowie des Bundesheeres aufzustocken.“
*****
Meine Damen und Herren, wenn Sie da Folge leisten, dann haben nicht nur Sie gewonnen, sondern auch Österreich in großem Sinne. – Danke. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Hagen gratuliert den drei neuen Ministern per Handschlag.)
16.49
Präsidentin Doris Bures: Beide Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.
Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen
betreffend „Etappenweise Erhöhung des Verteidigungsbudgets“
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2: Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Abs. 2 GOG betr. Regierungsumbildung bzw. Ernennung eines neuen Regierungsmitgliedes
Im Jänner 2013 entschied sich die österreichische Bevölkerung bei der Volksbefragung zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Wehrpflicht eindeutig für deren Beibehaltung. Vor der Abstimmung versicherten alle politisch Verantwortlichen, dass das Ergebnis jedenfalls als verbindlich anzusehen sein werde.
In der Realität wird dieses Versprechen nun permanent gebrochen und zwar auf ganz perfide Art und Weise: Es scheint das Ziel der politisch Verantwortlichen zu sein, das Bundesheer finanziell soweit auszuhungern, bis die Aufrechterhaltung der allgemeinen Wehrpflicht nicht mehr möglich sein wird.
Laut Medienberichten können Panzer und Kraftfahrzeuge nicht mehr bewegt werden, da Geld für Benzin und Diesel fehlt, aus Geldmangel werden Kilometerbeschränkungen für Kfz aller Art befohlen. Das Gerät verbleibt in den Garagen, wird nicht mehr laufend gewartet, setzt Rost an und wird zum reparaturanfälligen zusätzlichen Kostenfaktor, der letztlich gestrichen werden muss. D.h. ursprünglich technisch einsatzfähiges Gerät wird aufgrund nicht vorgenommener Wartungsarbeiten vorsätzlich in auszurangierenden Schrott verwandelt.
In absehbarer Zeit werden aufgrund nicht vorgenommener Servicearbeiten militärische Kfz (PKW) nicht mehr die Anforderungen der technischen Überprüfung gemäß §57a KFG (Pickerl) erfüllen können, Kasernenkommandanten haben dann Kfz in ihren Garagen stehen, die für den Straßenverkehr nicht zugelassen sind und es entsteht die absurde Situation, dass diese Kfz aus Kostengründen ausgemustert werden müssen. Nicht besser steht es um die Immobilien des Heeres. Einige Kasernen sind bereits derart desolat, dass eine gesetzeskonforme Unterbringung gemäß den Dienstvorschriften (Vgl. §19 Allgemeine Dienstvorschrift für das Bundesheer) des Bundesheeres nicht mehr möglich ist. Andere Kasernen mussten bereits im Wege der Einsparungsmaßnahmen verkauft werden.
Der sicherheitspolitisch unverantwortliche Kahlschlag des Heeres kommt einem Verfassungsbruch gleich: Das österreichische Bundesheer ist gemäß Bundesverfassung
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite