Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 233

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18.33.16

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Herr Präsident! Werte Frau Bundes­minister! Hohes Haus! Ja, es ist den im Polizeilichen Staatsschutzgesetz beinhalteten massiven Eingriffen in die Grund- und Freiheitsrechte unserer Bürger geschuldet, sich mit der gegenständlichen Materie des Polizeilichen Staatsschutzgesetzes in aller gebo­tenen Sachlichkeit auseinanderzusetzen und in einer etwas gewöhnungsbedürftigen Rolle als Kritiker dieses Staatsschutzgesetzes hier auch einleitend erklären zu müssen, worum es dabei überhaupt geht.

Lassen Sie mich für die werten Kollegen Abgeordneten, die sich noch nicht so sehr mit der Materie auseinandergesetzt haben, aber insbesondere auch für die Bürger, die dieser Sitzung folgen, einleitend Folgendes festhalten: Ausgangssituation ist wohl, dass die Aufgaben des polizeilichen Staatsschutzes darin bestehen, im Staatsgebiet lebende Menschen und die verfassungsmäßige Grundordnung zu schützen. So steht es auch schwarz auf weiß in den Erläuterungen zu diesem Staatsschutzgesetz.

Jetzt könnte man meinen, ja, gut, da ist nichts Schlimmes dran, das hört sich gut an und ist auch richtig so. Wenn man sich jedoch dann mit den Instrumenten auseinan­dersetzt, welche dem Staatsschutz mit diesem Staatsschutzgesetz in die Hand gege­ben werden, dann, ja spätestens dann müssen insbesondere bei uns als Gesetzgeber zumindest bis zu einem gewissen Grad die Alarmglocken läuten. Es kann nicht einfach sein, dass wir die Vorgaben, die Wünsche, die teilweise durchaus auch berechtigten Wünsche des Verfassungsschutzes aufgreifen, unkommentiert in ein Gesetz umsetzen und dann den Staatsschutz, mit allen Möglichkeiten ausgestattet, auch gegenüber der eigenen Bevölkerung agieren lassen. Das ist nicht möglich.

Werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben eine Verantwortung, und diese Verant­wortung ist wohl festzumachen insofern, als es hier ein enormes Spannungsverhältnis gibt, ein Spannungsverhältnis aus diesem Gesetz heraus zwischen den Möglichkeiten, den Instrumenten, welche zum Schutze der inneren Sicherheit dem Staatsschutz gewährt werden, auf der einen Seite und auf der anderen Seite dem massiven, damit und dadurch bedingten Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte unserer Bürger. (Beifall bei der FPÖ.)

Das gilt es in aller Unaufgeregtheit, aber vor allem in aller Vorsicht zu berücksichtigen bei den heutigen Diskussionen sowie bei der vermutlich dann anschließend folgenden Beschlussfassung durch SPÖ und ÖVP.

Wir Freiheitlichen unsererseits – ich werde das in weiterer Folge auch begründen – sind der Meinung, dass wir die zuletzt konstruktiv geführten Verhandlungen weiter­führen sollten. Wir haben keine Zeitnot, was den Beschluss dieses massiven Eingriffs in Grund- und Freiheitsrechte betrifft. Das soll im Sommer in Kraft treten. Wir hätten sogar noch ein, zwei Monate Zeit, zu diskutieren, und es ist durch nichts zu begründen, wieso dieses Staatsschutzgesetz hier und jetzt und heute beschlossen werden muss. Wir sind in durchaus konstruktiven Verhandlungen, und ich möchte an dieser Stelle auch konkret dem Kollegen Amon danken, seinem Mitarbeiter, auch unseren Mitar­beitern im Klub Danke sagen für die Versuche, hier auch etwas weiterzubringen, Verbesserungen zu erarbeiten, die sich teilweise tatsächlich in dem gegenständlichen Entwurf auch schon finden. Aber wir haben noch nicht das Optimale herausgeholt, um wirklich dann auch die notwendige Breite in einer Beschlussfassung zustande zu bringen und sagen zu können, dieses Staatsschutzgesetz ist zuallererst ein Antiterror­gesetz und kein Bürgerbespitzelungsgesetz. Genau darum geht es uns aber, werte Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich habe schon im Innenausschuss festgehalten – an dieser Stelle möchte ich es noch einmal wiederholen –: Es ist ja ein notwendiger Ansatz, sich darüber Gedanken zu


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