machen, was unser Staatsschutz braucht, um den neuen Herausforderungen insbesondere des Terrorismus, der Terrorismusgefahr begegnen zu können – keine Frage –, aber es wäre auch der österreichischen Bevölkerung als erster Schritt insbesondere geschuldet gewesen, viele dieser bedrohenden Terroristen und Radikalislamisten gar nicht erst ins Land zu lassen, um sie in weiterer Folge dann überwachen zu müssen. Das wäre der erste Schritt gewesen, den man unserer Meinung nach durch rechtzeitige stringente, konsequente, effektive Grenzkontrollen, Grenzsicherungsmaßnahmen, Registrierungen hätte setzen müssen (Beifall bei der FPÖ), um in weiterer Folge dann auch berechtigterweise da und dort mit notwendigen Observierungsmaßnahmen dafür zu sorgen, dass – wenn man weiß, wo jemand ist – hier nichts geschieht.
Zum jetzigen Zeitpunkt möchte ich mir anschauen, welche Zahlen seitens des Innenministeriums wirklich aktuell sind, welche Bedrohungslage, ausgehend von radikalen Islamisten, hier in Österreich gegeben ist, wer hierher zurückgekehrt ist und wer nicht, denn diese Zahlen wird es nicht geben, weil hier über Monate hinweg – trotz entsprechender Warnungen nicht nur vonseiten der FPÖ, sondern von Experten, internationalen Geheimdiensten, Juristen, Europarechtlern, ja sogar von Frontex, wo man sich bei Gott nicht mit Ruhm bekleckert hat – mit gefälschten Pässen agiert wird, ein reger Handel betrieben wird und dann auch noch dazu Unmengen an Radikalislamisten, an IS-Terroristen über die Flüchtlingsrouten nach Österreich kommen. – Aber diese Kritik ist bekannt und zum Teil eine andere Geschichte.
Widmen wir uns jetzt noch eingehender den Inhalten dieses Staatsschutzgesetzes, denn, werte Kollegen, die Freiheitlichen haben bei allen Nebenschauplätzen, die dieses Staatsschutzgesetz auch noch hergibt, drei Kernpunkte für sich festgemacht, um die es uns in den Verhandlungen und in den Ausführungen auch im Wesentlichen gegangen ist: zum einen – und das ist, glaube ich, die Klammer über allem, und das sollte auch für uns alle eine Triebfeder sein bei hoffentlich weiterzuführenden Verhandlungen für ein besseres Endergebnis –, dass es einen qualitativ höchststehenden Rechtsschutz geben muss für die Bürger in unserem Land, wenn es schon entsprechende Observierungsinstrumente und Maßnahmen in den Händen des Staatsschutzes gibt.
Höchste Qualität beim Rechtsschutz heißt aber für uns nicht, dass es so wie bisher einen Rechtsschutzbeauftragten für alle Genehmigungen von unterschiedlichsten Observierungsmaßnahmen gibt, sondern dass es hier eine Senatsentscheidung zu geben hat, dass es bei jeder einzelnen dieser möglichen Varianten eine Senatsentscheidung zu geben hat, die natürlich mit Mehrheitsbeschluss zu fällen ist und wobei jedes dieser Senatsmitglieder immer auch zur parlamentarischen Kontrolle aufmarschieren kann und uns auch sagen kann, was da und dort falsch läuft. Auch das ist sehr wesentlich, um eine interne gegenseitige Kontrolle der Mitglieder des Rechtsschutzsenats zu haben. (Zwischenruf des Abg. Weninger.)
Es ist sehr wesentlich, wenn wir entsprechende Verantwortung auslagern, um Terrorgefahr von Österreich fernzuhalten, dass es nicht einmal im Ansatz – und sei es auch nur theoretisch – die Möglichkeit gibt, diese Macht zu missbrauchen und gegen unsere eigenen Bürger einzusetzen. Das war von Anfang an eine Triebfeder auch unsererseits, in diesem Kernbereich eine Veränderung herbeizuführen.
Das ist aber in den Verhandlungen, trotz konstruktiver Gespräche, in dieser Ausgestaltung leider nicht gelungen, womit ich im Wesentlichen auch schon den Grund dafür festmachen kann, dass wir uns zu diesem Zeitpunkt bei dieser Regierungsvorlage mit den bisher gegebenen Änderungen außerstande sehen, ruhigen Gewissens und im Sinne der österreichischen Bevölkerung diesem Staatsschutzgesetz zuzustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
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