Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 237

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anderen Seite. Es ist ein wohl ausgewogenes, wohl austariertes Bundesgesetz, das wir hier guten Gewissens vorlegen und beschließen können, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Pendl.)

Das hängt auch – und ich möchte das ausdrücklich erwähnen – damit zusammen, dass wir – und ich möchte mich bei Ihnen, Frau Bundesministerin, sehr herzlich dafür bedanken – einen fast zwei Jahre dauernden Prozess der Debatte und Diskussion über dieses Gesetz geführt haben. Es war Ihnen ein ganz besonderes Anliegen, dieses Bundesgesetz auch in Form eines offenen Prozesses zu diskutieren, beginnend mit einer Enquete, die das Innenministerium zu diesem Thema unter internationaler Beteiligung veranstaltet hat.

In der Folge haben wir hier im Parlament eine Enquete gehabt, selbstverständlich unter Beteiligung aller im Parlament vertretenen Parteien und einer Reihe von Experten. Es gab eine Fact Finding Mission, auf der wir Sicherheitssprecher – auch teilweise der Oppositionsparteien – uns die neuen Modelle in Norwegen und auch der Schweiz angesehen haben.

Dann haben wir uns nach der Regierungsvorlage in einen ganz intensiven Diskus­sions­prozess begeben, der am Ende – was ich sehr bedaure – zwar nicht dazu geführt hat, dass es insbesondere bei den beiden großen Oppositionsparteien Zustimmung gab – aus welchen Gründen immer, vielleicht sind es ja mehr strategische oder klubinterne Gründe, aber das ist ja okay, es ist ja auch das gute Recht der Oppo­sitionsparteien, hier keine Verantwortung mit zu übernehmen –, der es uns aber erlaubt hat – und ich möchte das ausdrücklich hier positiv erwähnen –, auch in diesem sehr konstruktiven Dialog eine Fülle von Überlegungen, Vorschlägen, Bedenken, die es gab, in diese Vorlage einfließen zu lassen, um jetzt ein Gesetz vorlegen zu können, das eben jene Ausgewogenheit hat, die wir uns eigentlich von Anfang an gewünscht haben.

Ich bedaure es ein wenig – Kollege Darmann, weil Sie da einige Krokodilstränen fließen haben lassen –, dass es nicht möglich ist, da wir eben die erforderliche Zweidrittelmehrheit dafür nicht haben, genau jenen Rechtsschutzsenat tatsächlich ins Gesetz zu nehmen, den wir gerne gehabt hätten. Wir haben aber diese Zweidrittel­mehrheit nicht und deshalb können wir nur einen senatsähnlichen Rechtsschutz sicherstellen. Aber der Wille des Gesetzgebers ist eindeutig auch formuliert, denn wir sagen ausdrücklich, dass hier das Einvernehmen zwischen dem Rechtsschutz­beauf­tragten und seinen beiden Stellvertretern anzustreben ist. Wir wollen auch, dass eine dieser Personen jedenfalls Richter oder Staatsanwalt war, mit einer mindestens zehn­jährigen Berufserfahrung, was, denke ich, auch wichtig ist.

Wir haben ganz selbstverständlich diese Frage aufgenommen, die Sie angesprochen haben und die uns auch wichtig ist, nämlich, dass dieses Staatsschutzgesetz natürlich nicht die Behörden befähigen soll, andere Gesetze zu umgehen, etwa was Geheim­hal­tungsgründe betrifft, die die Ärzte, die Anwälte oder ein Redaktionsgeheimnis umfassen, denn noch haben wir in Österreich ja wohl ein Legalitätsprinzip, und ein einfaches Gesetz kann ja gar nicht einem anderen Gesetz widersprechen. Für uns war das eine Selbstverständlichkeit. Aber weil es hier eine Unsicherheit gab, haben wir uns selbstverständlich bereit erklärt, auch diese Passage in das Gesetz ausdrücklich auf­zunehmen.

Da Sie gemeint haben, dass bei Meinungsdelikten dann die Spitzel am Stammtisch und bis in die Familien hinein unterwegs sind: Also ich kenne die Leute, die bei mir am Stammtisch sitzen, und ich kenne auch meine Leute in der Familie, ich kann mir nicht vorstellen, dass man dort mit V-Leuten allzu aktiv unterwegs ist. Das ist ja auch nicht, lieber Kollege Darmann, das Ziel dieses Gesetzes, sondern – Sie haben das meiner


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