Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 236

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Was nicht Eingang gefunden hat – und jetzt bin ich schon wieder bei einer Kritik –, ist ein berechtigtes Interesse eines jeden Politikers, nicht der Gefahr ausgesetzt zu sein, in der eigenen Rolle, insbesondere als Vertreter einer Oppositionspartei – wer auch immer das in Zukunft sein wird, wie auch immer die Regierung in Zukunft aussehen wird –, von der Regierung bespitzelt zu werden. Das kann es doch nicht sein, werte Kolleginnen und Kollegen!

Ich verstehe auch nicht, zumal wir es geschafft haben, diese Berufsgruppen, die ich vorher genannt habe, hineinzunehmen, sodass es bei ihnen keine Bespitzelung und keine sonstigen Nachforschungen geben darf, dass das nicht auch für jene gilt, die hier Politik machen und oft auch kritisch gegenüber der Regierung auftreten. Das heißt, auch das ist ein Kritikpunkt von uns, bei dem nicht nachvollziehbar ist, warum sich die Regierung dagegen verwahrt hat.

Alles in allem gibt es von uns somit zu diesem Zeitpunkt eine Ablehnung und natürlich auch einen Antrag auf Rückverweisung an den Innenausschuss, um die Gelegenheit zu ergreifen, die notwendigen, noch anstehenden Änderungen auch noch in Umset­zung zu bringen.

Ich habe von unserem Kollegen gehört, dass Ähnliches auch bei den Grünen geplant ist, um auch dort die weitere Gesprächsbereitschaft und Notwendigkeit aufzuzeigen, um eine breite Mehrheit zu bekommen.

Wenn dem aber nicht so ist und eine Unverhältnismäßigkeit der Eingriffe weiter gege­ben zu sein scheint, dann sind wir auch bereit, mit unseren Experten – und wir werden in der Folge dann auch damit beginnen – eine Drittelbeschwerde an den Verfassungs­gerichtshof vorzubereiten, das auch in Umsetzung zu bringen.

Das sei hier an dieser Stelle auch klipp und klar gesagt: Dieser massive Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte hat verhältnismäßig zu sein, wenn wir ein Gesetz wollen, das tatsächlich zum Schutz der Bürger wirken soll, und nicht zum Nachteil der Bür­ger. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

19.01


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.

 


19.01.49

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe zunächst folgenden Antrag ein:

Gesamtändernder Abänderungsantrag

der Abgeordneten Otto Pendl, Werner Amon, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des polizeilichen Staatsschutzes erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden (763 d.B.) idF des Berichtes des Ausschusses für innere Angelegen­heiten (988 d.B.)

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Dieses polizeiliche Staatsschutzgesetz, das wir heute voraussichtlich mit den Stimmen der Regierungsparteien beschließen werden, ist, glaube ich, ein Bundesgesetz, das in seiner Balance sehr ausgewogen ist zwischen den berechtigten Sorgen der Bürgerin­nen und Bürger im Hinblick auf ihren Grundrechtsschutz einerseits und den notwen­digen Maßnahmen für die Verfassungsschützer und Terrorismusbekämpfer auf der


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