Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 238

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Meinung nach ja völlig richtig gesagt, nur aus meiner Sicht falsch zum Ausdruck gebracht – es ist eben ein Bundesgesetz, das den Terrorismus und schwere Delikte bekämpfen soll, und kein Bürgerbespitzelungsgesetz. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) Das möchte ich in aller Deutlichkeit sagen. Das ist nicht intendiert, wir wollen das nicht, und das ist auch nicht das, worum es hier geht.

Ich glaube, dass wir insgesamt dieses Gesetz guten Gewissens vorlegen können, nach einer fast zweijährigen Diskussionsphase, nach intensiven Beratungen und mit – auch das möchte ich hier erwähnen – Unterstützung exzellenter juristischer Experten. Ich möchte hier einerseits Expertinnen und Experten des Bundesministeriums, geschätzte Frau Bundesministerin, erwähnen und ihnen danken, Herrn Mag. Freiseisen, Frau Mag. Kutschera, von den Klubs Herrn Mag. Jedliczka und Herrn Mag. Schiesser, aber auch von den Oppositionsparteien Herrn Rochowanski und Herrn Niklfeld, die sich hier meiner Meinung nach mit ihrer Expertise exzellent eingebracht haben. Ich denke, dass diese befruchtende Diskussion auch dazu geführt hat, dass wir heute ein sehr gutes, ausgewogenes Gesetz vorlegen können.

Meine Damen und Herren, ich glaube, dass wir mit diesem Gesetz den Bürgerinnen und Bürgern zwei Dinge sagen können: Sie sind auf der sicheren Seite, weil dieses Gesetz kein Bürgerbespitzelungsgesetz ist, weil es nicht darum geht, Kraut und Rüben an Daten zu sammeln und im Sinne einer überbordenden Vorratsdatenspeicherung zu agieren, sondern weil es darum geht, dann, wenn ganz konkrete Momente eines gefähr­lichen Verdachts vorliegen, aktiv werden zu können und damit auf der anderen Seite den Bürgern jene Sicherheit geben zu können, dass unsere Behörden jene Mittel in der Hand haben, die sie auch brauchen, um dem internationalen Terrorismus, der Proliferation, der Spionage entsprechend entgegentreten zu können. – Ich empfehle Ihnen die Annahme dieses Gesetzes. (Beifall bei der ÖVP.)

19.09


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der gesamtändernde Abänderungsantrag wurde verteilt, erläutert, wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Gesamtändernder Abänderungsantrag

der Abgeordneten Otto Pendl, Werner Amon, Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation, Auf­gaben und Befugnisse des polizeilichen Staatsschutzes (Polizeiliches Staatsschutz­gesetz - PStSG) erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden (763 d.B.) idF des Berichtes des Ausschusses für innere Angelegenheiten (988 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation, Aufgaben und Be­fug­nisse des polizeilichen Staatsschutzes (Polizeiliches Staatsschutzgesetz - PStSG) erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Bundesgesetz über die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des polizeilichen Staatsschutzes (Polizeiliches Staatsschutzgesetz - PStSG)

 


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