Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 279

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Zweiter Punkt: Jeder weiß, und, Kollege Steinhauser – ich möchte nur, dass du zu­hörst –, da werdet ihr mich nie davon überzeugen, denn wenn Peter Pilz überall für eine ausgezeichnete parlamentarische Kontrolle trommelt, dann sage ich euch aus der Praxis, und das haben wir mehrmals versucht, dass bei jeder Gerichtsentscheidung, bei jeder Entscheidung eines Richters die ganze Justiz abgelehnt hat, dass das Parlament kontrolliert. Das ist euer Widerspruch.

Lieber Peter Pilz, wir hätten heute eine Mehrparteieneinigung vorlegen können, zumin­dest ein Parteienübereinkommen. Ich sage dir, ohne Notwendigkeit haben wir zwei das trotzdem für uns zwei gemacht, weil ich davon überzeugt bin. Und ich lasse mich von dieser Diskussion – die Justiz kann keiner kontrollieren – nicht beeinflussen. Werner Amon und ich haben gemeinsam mit dem Ressort von der ersten Sekunde an gesagt, wir können das nachvollziehen, dass ein Rechtsschutzbeauftragter immer in der Kritik stehen kann. Wir haben auch alle gesagt, dass dieser Rechtsschutzbeauftragte seinen Job gut macht.

So, dann sind wir auf drei gekommen. Dann hat man die drei auch noch kritisiert – nämlich das System. Dann hat man gesagt, einer muss von der Ausbildung her ein Richter oder ein Staatsanwalt sein und das zumindest zehn Jahre lang gemacht haben. – Das hat man auch noch kritisiert. Aber jetzt frage ich mich wirklich – der Peter hat es wenigstens nicht angesprochen –, Kollege Darmann, ich verstehe schon, parteipolitisches Kalkül, Taktieren, all das verstehe ich, aber: Der Senat steht im Ge­setz! Den haben wir jetzt hineingeschrieben!

Wir machen es einfachgesetzmäßig, denn anders geht es eh nicht, indem wir nie­mandem etwas anderes weggenommen haben, sonders denen das dazugegeben haben. Denn sonst wäre es ja nicht gegangen ohne Verfassungsbestimmung. Aber gemacht haben wir es! Es steht drinnen – bitte nachzulesen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Darmann: Nicht für alle Maßnahmen! Nicht für das gesamte Staats­schutzgesetz! – Zwischenbemerkung von Bundesministerin Mikl-Leitner.)

Wir reden hier oft von Dingen, die schlicht und ergreifend nicht stimmen! Die stimmen nicht! Und jetzt sage ich noch etwas dazu: Alle waren dabei … (Neuerlicher Zwi­schenruf des Abg. Darmann.– Man muss immer seinen Rechtsbestand ansehen. Wir können das eh unaufgeregt diskutieren, nur: Gelb ist gelb, und grün ist grün – und das können wir nicht verändern. Das lassen wir wenigstens einmal so stehen. Da sind wir uns ja, glaube ich, einig.

Jetzt sage ich noch etwas dazu: Wir haben erstmals in der Geschichte gesagt, nicht nur hinterher, in einem Bericht, sondern dieser Senat – und wenn wir das beschließen, haben wir den Senat – macht das begleitend, und zwar vice versa, kommunizierende Gefäße (Abg. Darmann: Nur für zwei von sieben Maßnahmen!) – gib einmal Ruhe, hör zu! (Abg. Darmann: Ich muss dir ja was beibringen!) –, nämlich an den Unteraus­schuss zu berichten, und wir können anfordern. Das ist eine neue Qualität. Darüber waren wir uns alle einig.

Das heißt, wir haben den Rechtsschutz schon jetzt wesentlich erhöht: weg von einem, die drei entscheiden als Senat – alles eine neue Qualität. Und wir haben bei den Verhandlungen angekündigt, wir wollen das alles evaluieren. Vielleicht kommen wir in Zukunft dahin, dass wir eine einzige Stelle haben. Das haben wir alles auf dem Tisch gehabt. Immer schön bei der Wahrheit bleiben! (Abg. Lugar: Bedanken, Otto, bedanken!)

Diesen Weg werden wir step by step weiter gehen. Wir wollen kein Gesetz zum Bespit­zeln – ich weiß schon, warum ihr nicht könnt, das wissen wir eh alle –, sondern wir wollen ein Gesetz, das dem Staat die Möglichkeit gibt – und du hast es wörtlich gesagt, Peter –, dass wir unsere Bürgerinnen und Bürger vor diesen neuen Bedrohungsformen


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