Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 281

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Schlussendlich ist am Tage der Beschlussfassung heute im Plenum noch einmal ein etwas umfangreicher Abänderungsantrag gekommen. Die Vorlaufzeit, um diesen noch einmal im Detail durchzugehen, war kurz, viel zu kurz. Schon allein aus diesem Grund ist es sehr schwer möglich, dem einfach so zuzustimmen.

Die Taktik, Teile der Opposition mit der Fütterung von Glasperlen noch irgendwie dazu zu kriegen, zuzustimmen, hat anscheinend nicht funktioniert. Kollege Darmann und Kollege Pilz dürften sich auch weigern, dem die Zustimmung zu geben. Also hat das dann offensichtlich doch nicht so gut funktioniert.

Wenn ich etwas hier gelernt habe, dann ist es das, dass man Verschwörungstheorien über die strategische Vorgangsweise der Regierungsparteien relativ schnell ad acta legen kann. Auch wenn es so aussieht, als ob ich mein Rasiermesser verlegt hätte, Ockhams Rasiermesser habe ich immer eingesteckt, die Dinge sind oft so einfach, wie sie scheinen. Es war einfach eine große Wurschtelei in diesem Prozess, die bis zur letzten Sekunde gedauert hat. Und anscheinend wird ja auch jetzt noch verhandelt.

Wir sind im dritten Entwurf, mit einem gesamtändernden Abänderungsantrag mit zusätzlichen Abänderungsanträgen, die jetzt in Verhandlung stehen. Und es stellt sich schon die Frage, warum bei einer derartigen Materie nicht der erste Schuss sitzt. Wo waren all diese Expertinnen und Experten, als es darum ging, die Vorlage im Minis­terium zu bauen? – Diese hat man offensichtlich erst später hinzugeholt.

Die Wichtigkeit, warum der erste Entwurf passen sollte, ergibt sich aus den Inhalten dieses Gesetzes. Es geht um sehr, sehr heikle Bereiche. Es geht um den Bereich, bevor eine Straftat gesetzt wird. Hier Nachforschungen anzustellen, zu ermitteln, zu arbeiten bedeutet, dass automatisch Grundrechte berührt werden. Hier geht es um eine Befugniserweiterung, um Überwachung auf Verdacht. Hier ist sehr, sehr viel möglich, hier werden Daten gesammelt, und es sind heikle Instrumente, ohne die die Prävention nicht möglich wäre.

Aber genau deswegen muss man sie auch sehr scharf und sehr genau schützen. Das gelingt mit zwei Maßnahmen: indem man im Vorfeld einen entsprechenden Rechts­schutz installiert und in der Nachbetrachtung dem natürlich eine ordentliche Kontrolle angedeihen lässt.

Wo liegt denn hier eigentlich die Gefahr? – Die Gefahr liegt darin, dass der Delikts­katalog nicht genau genug definiert ist, dass er nicht präzise genug definiert ist, dass er weich an den Rändern ist und zu viel zulässt. Die gleiche Gefahr liegt darin, dass einfach zu viele Daten gesammelt werden, dass die Beschränkung der Datensamm­lung nicht ausreichend groß ist. Das heißt, es könnte sein, dass man in so etwas abdriftet wie eine Vorratsdatenspeicherung light. Ich glaube Ihnen im guten Vorsatz, dass das nicht das Ziel ist. Aber die Frage, was mit den Daten im internationalen Austausch passiert, beantwortet dieses Gesetz auch nicht.

Jede Form der Datensammlung ist nichts anderes als Energieverschwendung. Es ist wesentlich einfacher, Daten zu sammeln, als gezielt zu ermitteln. Und diese Energie gehört eigentlich gelenkt in fokussierte, moderne Überwachungsmaßnahmen. Über die Möglichkeit dieser Maßnahmen und die Möglichkeiten, die mit solchen Maßnahmen verbunden sind, haben wir im Zuge der Diskussionen eigentlich niemals gesprochen.

Wir haben in diesem Zusammenhang auch einen Antrag eingebracht – und der steht ja mit in Verhandlung – zu den grundrechtsschonenden Aufklärungsmethoden.

All das, was hier beschlossen wird, gehört unserer Ansicht nach auch begleitet von einer Überwachungsgesamtrechnung. Es gibt ja auch in anderen Gesetzen ent­sprechende Maßnahmen, die zur Überwachung führen. Wir hätten gerne, dass diese Gesetze systematisch evaluiert werden, ob sie überhaupt noch effektiv sind, ob sie ver-


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