Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 288

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sung gefährdenden Angriffen. Und da gab es natürlich schon sehr viel an Diskussion: Welche Aufgaben gibt es? Wie sind sie zu definieren? Da gab es auch Veränderungen, bei denen wir auch sehr diskussionsbereit waren. Wir haben den Straftaten-Katalog genau definiert, taxativ aufgezählt, das heißt, wir haben den Aufgabenbereich auch eingegrenzt.

Thema Rechtsschutz: Wer mich kennt, weiß, dass mir der Rechtsschutz immer wichtig war und auch in Zukunft wichtig sein wird. Gerade der Rechtsschutzbeauftragte hat sich, seit wir ihn im Jahr 2000 eingeführt haben, in den 15 Jahren bestens bewährt. Ich glaube, nicht zu übertreiben, wenn ich sage, dass das Institut des Rechtsschutz­beauf­tragten tatsächlich eine Erfolgsgeschichte ist.

Was wir verankert haben, ist, dass der Rechtsschutzbeauftragte vor allem mit seinen beiden Stellvertretern intensiv zusammenarbeiten muss, und was wir noch weiter gehend eingeführt haben, ist eben der Rechtsschutzsenat. Dieser Rechtsschutzsenat wurde bereits vom Abgeordneten Pendl wie stets auf lebendige Art und Weise erläutert, ein Rechtsschutzsenat, der ein gutes Signal dafür ist, dass es uns ernst damit ist, diesen Rechtsschutz noch einmal zu stärken, vor allem wenn es um den Einsatz von Vertrauenspersonen oder die Abfrage von Telekommunikationsdaten geht.

Ich darf aber auch darauf hinweisen, dass Vertrauensleute, Vertrauenspersonen nichts Neues sind, sondern dass die altbewährt sind im kriminalpolizeilichen Bereich, in dem wir damit sehr gute Erfahrungen gemacht haben. Wir dürfen da auch keinen Vergleich mit Deutschland anstellen, weil das verschiedene Dinge und letztendlich auch andere Grundlagen sind.

Wesentlich und auch in diesem Bereich wichtig ist, dass am Ende der Ermittlungen die Betroffenen genau informiert werden müssen, nämlich über den Grund, die Art und die Dauer und vor allem auch über deren Rechtsgrundlage. Das ist schon ein entschei­dendes Faktum, dass jene, die im Fokus gestanden sind, im Nachhinein auch im Detail darüber informiert werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, was haben wir noch gemacht? – Ich glaube, jeder weiß, dass der Kampf gegen den Terrorismus ein Kampf unserer Spezialisten ist. Deswegen ergibt hier auch die Logik, dass nicht alle Polizistinnen und Polizisten mit allen Befugnissen ausgestattet werden müssen. Daher haben wir die sensiblen Befug­nisse für den Staatsschutz auch eingegrenzt auf eine kleine Anzahl von Polizistinnen und Polizisten, die auch tatsächlich im Staatsschutz arbeiten. Darüber hinaus wissen Sie auch, dass diese Befugnisse selbstverständlich ein Einverständnis des Rechts­schutz­beauftragten benötigen. Das heißt, wir haben wirklich alle Vorkehrungen ge­troffen, damit bei Gott kein Missbrauch passieren kann.

Es gab einen fast zweijährigen Diskussionsprozess, in dem viele Details auch gereift sind, in dem wir auch das eine oder andere abgeändert haben auf Grund des einen oder anderen Impulses von Ihnen. Ich bin stolz darauf, dass es uns gelungen ist, ein Staatsschutzgesetz auf der Höhe der Zeit zu schaffen, ein Staatsschutzgesetz, das vor allem für die Sicherheit der Bevölkerung steht, mit dem wir den neuen Phänomenen entgegentreten können und von dem wir sagen können: Ja, wir werden unserer Verantwortung auch in Zukunft weiterhin gerecht.

Dieser Meilenstein im Bereich des Staatsschutzes, im Bereich der Sicherheit für die Bevölkerung wäre nicht möglich gewesen ohne diesen umfassenden Diskussionspro­zess. Ich darf mich bei allen herzlich bedanken, bei den Sicherheitssprechern und Verhandlungspartnern von den Oppositionsparteien: bei den Grünen bei Peter Pilz, bei den Freiheitlichen bei Kollegen Darmann und natürlich auch bei Kollegen Hagen und Niko Alm.

 


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