europäische Energieinfrastruktur der Europäischen Union mittels des Energie-Infrastrukturgesetzes sowie der Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes beschlossen werden.
Ziel der Gesetzesinitiative ist es, den so dringend benötigten Ausbau der Energieinfrastruktur zu beschleunigen. Meine Damen und Herren, dies ist gelungen. Das Energie-Infrastrukturgesetz hat zum Inhalt, die heimische Versorgungssicherheit und die Energiewende durch Beschleunigung des Ausbaus der europäischen Energieinfrastruktur zu stärken.
Dabei wird dieser Beschleunigung durch eine konzertierte Erarbeitung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse und schnellere Genehmigungsverfahren Rechnung getragen. Dies wird durch klare Fristensetzung und Transparenz im Vorverfahren und im formalen Genehmigungsabschnitt erreicht. Dieser Beschleunigung wird auch durch die Benennung des Wirtschaftsministeriums als Energie-Infrastrukturbehörde entsprochen. Das Gesetz führt darüber hinaus aber auch zu einer deutlichen Verbesserung der Einbindung der Öffentlichkeit durch transparentere Gestaltung der Verfahrensschritte und möglichst frühe Beteiligung aller relevanten Interessengruppen.
Ebenso wird die Trassenführung für die bundesländerübergreifende elektrische Leitungsanlage möglich und hiermit der Leistungsausbau gesichert. Da bei UVP-pflichtigen Projekten von gemeinsamem Interesse bereits ein voll konzentriertes Genehmigungsverfahren besteht, gilt es, das UVP-Gesetz analog zum Energie-Infrastrukturgesetz anzupassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bundesregierung geht darüber aber weiter hinaus und reagiert auf die zuletzt ergangene EuGH-Entscheidung „Gruber“. Der Europäische Gerichtshof gab recht, dass Nachbarn im Genehmigungsverfahren die UVP-Pflicht eines Projektes auch dann einwenden können, wenn die UVP-Pflicht im Feststellungsverfahren verneint wurde. Dies hat bereits zu erheblicher Rechtsunsicherheit und zu Realisierungsverzögerungen bei betroffenen Projekten und Unternehmen geführt. Es wurden auch einige Projekte gestoppt, zum Beispiel die Kapazitätserweiterung der FunderMax GmbH in St. Veit an der Glan oder die Netzabstützung im Großraum Villach. Hier wird nun für die dringend notwendige Rechts- und Planungssicherheit bei bestehenden Projekten gesorgt.
Mit einem zusätzlichen Entschließungsantrag zielen die Unterstützer auf eine Ausnahme von der generellen UVP-Pflicht für die Aufrüstung von bestehenden Stromleitungen ab, wenn Upgrades durchgeführt werden sollen, bei denen es zu keiner Verschlechterung für die Anrainer kommt. Diese Leistungsaufrüstung wurde bereits im Sinne des Arbeitsmarkt- und Konjunkturpakets der Bundesregierung ins Auge gefasst. Geschätzt werden Investitionen in der Höhe von 700 Millionen € ausgelöst und damit 2 500 Arbeitsplätze geschaffen. Der Umweltminister wird mit der neuen UVP-Novelle zeitnah einen weiteren zukunftsweisenden Beitrag leisten.
Meine Damen und Herren, natürlich wäre es ein Ansinnen gewesen, dieses Gesetz mit einer Zweidrittelmehrheit auf eine breite Basis zu stellen. Bedauerlicherweise war die FPÖ aber dazu nicht bereit, und nach durchaus konstruktiven Gesprächen mit den Grünen wäre eine Einigung letzten Endes leider auch nur mit einem weiteren Entgegenkommen möglich gewesen. (Abg. Brunner: Mit weiterem Entgegenkommen der ÖVP?! Von Ihnen ist kein einziges Verhandlungsangebot gekommen!) Dies hätte aber zu Verzögerungen, zusätzlichem Aufwand und zu Golden Plating geführt. Entschiedenes Handeln ist aber jetzt erforderlich, um Rechtssicherheit zu schaffen und eine vertretbar nachhaltige Lösung zu finden. Diese liegt hiermit vor.
Ich bringe hiemit folgenden Antrag ein:
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