Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 313

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ing. Mag. Werner Groiß, Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kolle­gen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energie-Infrastrukturgesetz erlassen, das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 und das Energie-Control-Gesetz geändert sowie das Bundesgesetz über die Frist und das Verfahren in den Fällen des Art. 12 Abs. 3 des B-VG aufgehoben werden (626 d.B.), in der Fassung des Ausschussberichtes (651 d.B.)

*****

Ich möchte den Abänderungsantrag in seinen Kernpunkten erläutern:

Erstens: Aufgrund der Streichung des Artikels 3 entfällt der Titel „Energie-Control-Gesetz“.

Zweitens: Einfachgesetzliche Umsetzung des Energie-Infrastrukturgesetzes und dadurch Entfall der Verfassungsbestimmungen.

Drittens: Verankerung einer vorausschauenden Trassensicherung für elektrische Leitungsanlagen.

Viertens: Mit der Einführung eines nachträglichen Überprüfungsrechts von UVP-Feststellungsbescheiden für Nachbarn, analog jenem für die Umweltorganisationen, wird dem Unionsrecht Rechnung getragen.

Damit erlangen Feststellungsentscheidungen wieder eine Bindungswirkung und schaf­fen Rechtssicherheit. Für jene Vorhaben, für die aufgrund der neuen Judikatur die Genehmigung aufgehoben wurde, wird durch die Übergangsbestimmung bis zur Erlassung einer neuen Ersatzgenehmigung, längstens jedoch für drei Jahre, ein Fort­betriebsrecht für das Recht zur Errichtung und zum Betrieb des Vorhabens gewährt.

Fünftens: Keine verpflichtende Einzelfallprüfung bei Genehmigung von kleineren Anschlussstellen bei Berührung von Gebieten der Kategorie E.

Weiters bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Mag. Werner Groiß, Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend „Elektrizitäts-Infrastruktur rascher ausbauen – Upgrades bestehender Trassen von der generellen UVP-Pflicht ausnehmen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird ersucht, dem Nationalrat bis spätestens Mitte 2016 einen Entwurf einer Novelle zum UVP-Gesetz des Inhalts vorzulegen, dass das Aufrüsten („Upgrade“) von Stromleitun­gen von 220 kV auf 380 kV dadurch erleichtert wird, dass solche Upgrades beste­hender Trassen von der generellen UVP-Pflicht ausgenommen werden.“

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Beschleunigung des Ausbaus der Ener­gieversorgung und der Energieinfrastruktur ist ein Schlüsselfaktor für die Energie­wende, belebt die Konjunktur und sichert eine Vielzahl von Arbeitsplätzen. Durch die vorliegende Initiative werden zudem die Bürgerbeteiligung und der Wirt­schafts­standort


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite