gestärkt. Damit lade ich Sie ein, dieses Gesetz breitestmöglich zu unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
21.25
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde in seinen Kernpunkten erläutert und an die Abgeordneten verteilt.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Ing. Mag. Werner Groiß, Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energie-Infrastrukturgesetz erlassen, das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 und das Energie-Control-Gesetz geändert sowie das Bundesgesetz über die Frist und das Verfahren in den Fällen des Art. 12 Abs. 3 des B-VG aufgehoben werden (626 d.B.), in der Fassung des Ausschussberichtes (651 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
1. Der Titel lautet wie folgt:
„Bundesgesetz, mit dem das Energie-Infrastrukturgesetz erlassen, das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert sowie das Bundesgesetz über die Frist und das Verfahren in den Fällen des Art. 12 Abs. 3 des B-VG aufgehoben werden“
2. Das Inhaltsverzeichnis lautet wie folgt:
„Inhaltsverzeichnis
Artikel 1: Energie-Infrastrukturgesetz
Artikel 2: Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000
Artikel 3: Aufhebung des Bundesgesetzes über die Frist und das Verfahren in den Fällen des Art. 12 Abs. 3 des B-VG“
3. Art. 1 lautet wie folgt:
„Artikel 1
Bundesgesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 zu Leitlinien für die europäische Infrastruktur (Energie-Infrastrukturgesetz – E-InfrastrukturG)“
Inhaltsverzeichnis
1. Teil
Allgemeine Bestimmungen
§ 1. Bezugnahme auf Unionsrecht
§ 2. Anwendungsbereich
§ 3. Ziele des Gesetzes
§ 4. Begriffsbestimmungen
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