Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 314

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gestärkt. Damit lade ich Sie ein, dieses Gesetz breitestmöglich zu unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.25


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde in seinen Kernpunkten er­läu­tert und an die Abgeordneten verteilt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ing. Mag. Werner Groiß, Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kolle­gen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energie-Infrastrukturgesetz erlassen, das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 und das Energie-Control-Gesetz geändert sowie das Bundesgesetz über die Frist und das Verfahren in den Fällen des Art. 12 Abs. 3 des B-VG aufgehoben werden (626 d.B.), in der Fassung des Ausschussberichtes (651 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. Der Titel lautet wie folgt:

„Bundesgesetz, mit dem das Energie-Infrastrukturgesetz erlassen, das Umweltverträg­lichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert sowie das Bundesgesetz über die Frist und das Verfahren in den Fällen des Art. 12 Abs. 3 des B-VG aufgehoben werden“

2. Das Inhaltsverzeichnis lautet wie folgt:

„Inhaltsverzeichnis

Artikel 1: Energie-Infrastrukturgesetz

Artikel 2: Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000

Artikel 3: Aufhebung des Bundesgesetzes über die Frist und das Verfahren in den Fällen des Art. 12 Abs. 3 des B-VG“

3. Art. 1 lautet wie folgt:

„Artikel 1

Bundesgesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 zu Leitlinien für die europäische Infrastruktur (Energie-Infrastrukturgesetz – E-InfrastrukturG)“

Inhaltsverzeichnis

1. Teil

Allgemeine Bestimmungen

§ 1. Bezugnahme auf Unionsrecht

§ 2. Anwendungsbereich

§ 3. Ziele des Gesetzes

§ 4. Begriffsbestimmungen

 


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