Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 311

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Möglichkeit A wäre, dass der gesamte Genehmigungsprozess und das gesamte Verfahren von dieser Behörde geleitet wird, das sogenannte integrierte Schema. Möglichkeit B wäre das koordinierte Schema, bei welchem die Behörde zumindest im Säumnisfall übriger Behörden eingreifen und entscheiden kann. Die dritte Möglichkeit C wäre das Kooperationsschema, in welchem die Behörde zumindest noch Fristen setzen kann.

Jetzt wird es österreichisch – Sie werden sich nicht wundern –: Die Länder haben natürlich protestiert. Als Behörde ist das Bundesministerium für Wirtschaft vorgesehen. Die Länder haben protestiert, haben gesagt: ohne uns. Wir sind schon jetzt bei der sozusagen langsamsten Variante, und auch hier gibt es Parallelverfahren: UVP-Ver­fahren, die jetzt wieder extra bleiben, bei denen sich die Länder nicht dreinreden lassen wollten, und diese PCI-Verfahren. Da ist die Frage: Wie sieht es mit der Büro­kratieminimierung aus?

Wir haben Zweifel, dass Bürokratie minimiert wird. Uns würde auch interessieren, was jetzt letztlich noch an Kompetenzen im Bundesministerium hinsichtlich dieser Verfah­ren übrig geblieben ist nach diesem – umgangssprachlich – Match zwischen dem Ministerium und den Ländern. Wenn ich den „Standard“ zitiere, dann ist das nicht viel. Hier wird von einer „Schmalspurversion“ gesprochen, die heute beschlossen wird.

Unseres Erachtens – und da wiederhole ich die Forderung unseres ehemaligen Energiesprechers, Präsident Hofer – wäre der erste Schritt – und das wird auch von dieser Verordnung der EU eingefordert –, zuerst einmal einen strategischen Energie­masterplan zu implementieren. Und ich zitiere hier auch den „Standard“:

„Eine übergreifende, strategische Planung, wie sie in einer aus 2013 stammenden EU-Verordnung vorgeschrieben wird, gibt es bis auf weiteres nicht.“

Aus diesem Grund werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.

Ich möchte noch eine kurze Anmerkung zum grundsätzlichen parlamentarischen Pro­ze­­dere machen – das ist heute in anderem Zusammenhang schon gesagt worden –: Wenn wir gerüchtehalber informiert werden darüber, dass heute ein Abänderungsan­trag, und zwar ein umfassender Abänderungsantrag, eingebracht wird (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Der noch dazu eine Verfassungsbestimmung aushebt!) – genau, der auch noch eine Verfassungsbestimmung aushebt –, und wir dann bereits in verschiedenen Zeitungen über die Inhalte lesen müssen und ich als Wirtschaftssprecher und Energie­sprecher erstmalig heute um 11.21 Uhr diesen Abänderungsantrag vorgelegt bekom­me, dann entspricht das nicht den parlamentarischen Gepflogenheiten, oder anders formuliert, dann dürfen Sie nicht von uns erwarten, dass wir hier grundsätzlich beson­ders konstruktiv sind.

Also ein weiterer Grund, warum wir dem nicht zustimmen werden. (Beifall bei der FPÖ.)

21.18


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Groiß. – Bitte.

 


21.18.54

Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Kolleginnen und Kollegen! Leistungsfähige Energieversorgung und Energieinfrastruktur sind für den Wirtschafts- und Industriestandort Österreich und seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von entscheidender Bedeutung. Dies ist uns in den letzten Jahren mehrfach deutlich vor Augen geführt worden. Mit dem Abänderungsantrag, der heute eingebracht wird, leisten wir einen erheblichen Beitrag für die Zukunft. So soll heute die Umsetzung der Verordnung zu Leitlinien für die trans-


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