Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 310

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Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag eintreten, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

21.12.229. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungs­vorlage (626 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Energie-Infrastrukturgesetz erlas­sen, das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 und das Energie-Control-Gesetz geändert sowie das Bundesgesetz über die Frist und das Verfahren in den Fällen des Art. 12 Abs. 3 des B-VG aufgehoben werden (651 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich begrüße Herrn Vizekanzler Mitterlehner.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kassegger. 4 Minuten Redezeit stelle ich ein. – Bitte.

 


21.13.13

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanz­ler! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Als Erstredner zu diesem Tagesordnungspunkt habe ich Gelegenheit, kurz zu erläutern, worum es in diesem Tagesordnungspunkt grundsätzlich geht, unter anderem um das Energie-Infrastrukturgesetz.

Es geht also um den Ausbau von Infrastruktur im Energiebereich auf Grundlage einer EU-Verordnung aus dem Jahre 2013, nämlich der Verordnung zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur.

Worum geht es da im Wesentlichen? – Es geht darum, dass erkannt wurde, dass eine wesentliche Voraussetzung auch für den Umstieg zum Beispiel auf erneuerbare Energieträger – und da sind wir uns ja einig, dass das ein lohnendes Ziel ist, das von uns allen unterstützt wird – auch jene ist, eine entsprechende Infrastruktur, insbe­sondere was die Übertragungsnetze, aber auch, was die Speicheranlagen zum Beispiel betrifft, zur Verfügung zu stellen beziehungsweise auszubauen.

Das ist Gegenstand dieser Verordnung auf Ebene der EU. Hier geht es um sogenannte Projects of Common Interest, also Projekte von besonderem gemeinschaftlichem Interesse, die in der EU einzumelden sind – da gibt es eine Liste bei der Kommission. Österreich hat da natürlich auch eingemeldet: Großprojekte, Leitungsprojekte, Speicherprojekte, Stromleitungen, Gasleitungen, Speicheranlagen et cetera. Insgesamt gibt es 19 Projekte mit österreichischer Beteiligung und einem Investitionsvolumen von 2,3 Milliarden €.

Was ist das Ziel dieser EU-Verordnung? – Zum einen die Bevölkerung früher als bisher oder früher als in anderen Verfahren in den Prozess miteinzubinden, nämlich bereits im Vorantragsabschnitt. Zweites Ziel ist vor allem auch, entsprechende Verfahren bei diesen prioritären Projekten oder Projekten von besonderer Bedeutung zu beschleu­nigen. Daran hängt natürlich auch ein entsprechender Zugang – und Mittel sind da – zu Förderungsmitteln der EU, was wiederum positive Effekte auf die Wirtschaft hat, auf das Beschäftigungsausmaß.

Abwickeln soll das Ganze eine sogenannte Energie-Infrastrukturbehörde – nach EU-Verordnung. Und da wird es jetzt österreichisch: Die EU gibt im Rahmen ihrer Verord­nung drei mögliche Alternativen der gesetzlichen Umsetzung, was jetzt die Kompeten­zen dieser Energie-Infrastrukturbehörde betrifft, vor.

 


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