Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 329

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und auch Energiewirtschaft, Umweltszene, Bürgerinnen und Bürger näher zusammen­zubringen. Ich bin nämlich überzeugt davon, dass das eine der entscheidenden Maß­nahmen ist, um die Energiewende rasch umsetzen zu können. (Beifall bei den Grünen.)

Das wird durch die Umsetzung der strategischen Umweltprüfung eigentlich auch von Österreich gefordert, das ist seit zehn Jahren überfällig. Und da waren wir in den Verhandlungen schon sehr weit. Ich hätte das als wichtigen Schritt für die Umsetzung der Energiewende gesehen. Wir waren auch schon sehr weit bei der Beteiligung von BürgerInnen in anderen Gesetzesmaterien. Wir waren schon sehr weit, was die öffentliche Erörterung dieser Liste angeht, in der eben diese wichtigen Projekte ent­halten sind. Wir waren auch schon sehr weit – und das ist, glaube ich, auch für die Wirtschaft interessant, wenn es um effiziente Verfahren geht – in der Schaffung von Ansätzen, die Behörden mit mehr Sachverstand auszustatten, um Verfahren auch effizient, ordentlich und vor allem unabhängig abwickeln zu können. Da waren wir uns schon ziemlich einig.

Das alles wird jetzt geopfert. Die Verhandlungen wurden letzte Woche einseitig abge­brochen. Durch das Streichen der Zweidrittelgeschichten wurden auch Dinge aufge­geben, die für Unternehmen und Projektbetreiber wichtig gewesen wären, wie bessere Koordinierung durch das Wirtschaftsministerium bei länderübergreifenden Projekten, wie Trassenfreihaltung bei länderübergreifenden Projekten. Das gibt es jetzt alles nicht. Und warum? – Mein Vorredner hat es angesprochen: Es gab lange Rechts­unsicher­heit, weil Österreich, und insbesondere die ÖVP, sich auch gewehrt hat, EU-Recht umzusetzen, BürgerInnenrechte, Rechte von AnrainerInnen im UVP-Verfahren – das hier mitverhandelt wird – umzusetzen, und Bescheide aufgehoben wurden, wenn Bür­gerinnen und Bürger nicht einwenden konnten, dass ein Projekt UVP-pflichtig wäre.

Da gab es eine Weigerung. Die Lösung, die jetzt vorgeschlagen wird, ist, dass auch wenn ein Genehmigungsbescheid durch ein Gericht aufgehoben wird, das Projekt trotz­dem errichtet und weiterbetrieben werden darf. (Ruf: Unglaublich!) Und das ist aus rechtsstaatlicher Sicht, denke ich, schon zu hinterfragen. Es wird auch ganz eindeutig hinterfragt. Und ich sehe auch nicht ein, dass die Rechtsunsicherheit, die seit Jahren bekannt ist, deren Beseitigung Sie als Bundesregierung nicht angegangen sind, jetzt auf Kosten von Anrainerinnen und Anrainern, nämlich ausschließlich auf Kosten der NachbarInnen von solchen Projekten, ausgetragen wird.

Ich lasse das Argument der Verzögerungen nicht gelten. Wir haben immer gesagt, dass wir hier rasch handeln müssen, weil gerade in diesem Punkt große Rechts­un­sicherheit besteht. Und aus grüner Sicht, Herr Minister, aus unserer Sicht wären wir vor dem Sommer abschlussfähig gewesen, wenn es von der ÖVP ein Angebot in dieser wichtigen Frage der BürgerInnenbeteiligung gegeben hätte. Da ist nichts gekom­men.

So funktioniert das nicht. Gerade, wenn es um effiziente Genehmigungsverfahren geht, sollten wir uns auch hier im Parlament um effiziente Verhandlungen bemühen. Diese Verhandlungen waren alles andere als effizient. Die Einzigen, die verzögert haben, waren die Regierungsfraktionen. Wie gesagt, wir hätten dieses Paket schon vor dem Sommer abschließen können.

Wir hatten im Energiebereich schon eine sehr konstruktive Gesprächsbasis – ich spreche da das Ökostromgesetz und das Energieeffizienzgesetz an –, wir haben auch einiges weitergebracht. Das schaut jetzt leider ein bisschen anders aus. Das Ener­gieeffizienzgesetz wird torpediert, diese Verhandlungen wurden verzögert, es gab kein einziges Verhandlungsangebot. So geht das nicht. Das muss sich konstruktiv verbes­sern. Wir müssen den Klimavertrag von Paris umsetzen, da müssen wir in der Energie­wende etwas weiterbringen, es stehen weitere Zweidrittel-Materien an – Stichwort noch


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