Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 330

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einmal Ökostromgesetz –, und ich fordere auch Sie, Herr Vizekanzler, auf, hier tätig zu werden und die Energiepolitik in Österreich wieder auf Vordermann zu bringen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.30


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Matznetter. – Bitte.

 


21.31.02

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier eine inzwischen schon von der Opposition, aber auch vom Kollegen Mag. Groiß ausreichend erläuterte Gesetzesvor­lage. Ich möchte zu ein paar Punkten Stellung nehmen, auch zur Widersprüchlichkeit der Opposition. Dr. Kassegger sagt, dieser Abänderungsantrag wäre heute nach 11 Uhr erstmals bekannt geworden. (Abg. Brunner: Da ist er offiziell übermittelt wor­den, nicht vorher!) Frau Mag. Brunner, Sie bestätigen das. Gleichzeitig äußern die Grünen am Freitag letzter Woche Kritik an diesem Abänderungsantrag. Das deckt sich alles nicht, vom Ablauf her. (Abg. Brunner: Ich war bis vor Kurzem nicht sicher, ob es der gleiche ist!)

Da sind wir wohl einer Meinung: Formal ist es vielleicht erst heute geschickt worden, tatsächlich bekannt war das natürlich schon letzte Woche. – Darf ich das Nicken als Geständnis werten? Okay, gut. – Das heißt: So, dass die Opposition keine Chance gehabt hätte, sich damit auseinanderzusetzen, war es nicht. (Abg. Brunner: Ich verhandle seit einem Jahr, ich kenne die Materie!) – Eben, daher brauchen Sie aber nicht zu nicken, wenn er sagt, er wurde heute um 11 Uhr mit der Änderung „über­fallen“! – Okay, gut. Ich wollte nur nicht, dass der Eindruck erweckt wird, dass die Oppo­sition im Zuge des parlamentarischen Prozesses keinen Zugang hätte und sich damit nicht auseinandersetzen könnte. – Sie konnte das.

Jetzt kommen wir zum zweiten Punkt: Ja, es mögen nicht alle Wünsche dabei sein, ganz verstehe ich es aber nicht. Diese Gesetzesvorlage stellt zum Beispiel aus­drücklich die Nachbarinnen- und Nachbarrechte schon beim Feststellungsverfahren her. (Abg. Brunner: Ja, das ist ja …!) Nicht freiwillig, erzwungenermaßen durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Juni 2015. Ich gestehe das ein, trotzdem ist die Vorlage jetzt eine Umsetzung positiver Parteienrechte. (Abg. Brunner: Die Frage ist, was mit den Altfällen ist!) Warum zum Beispiel die grüne Fraktion nicht zustimmt, verstehe ich nicht. Das muss sie mit ihren WählerInnen diskutieren. (Abg. Brunner: Das Fortbetriebsrecht …!)

Warum stimmen Sie dagegen, dass Bürgerinnen und Bürger bereits Akteneinsicht bekommen, sobald der Bescheid draußen ist, und dass sie die Möglichkeit haben, direkt zum Bundesverwaltungsgericht zu gehen? Was ist schlecht an einer Bürger­beteiligungsmöglichkeit? (Abg. Brunner: Fortbetriebsrecht! Altfälle! Sie kennen das Gesetz!) – Ja und, was ist daran schlecht? – Okay, halten wir fest: Es ist gut, und Sie stimmen trotzdem dagegen. Das ist ja okay. Das steht jedem frei, es gilt hier das freie Mandat.

Wir haben generell die Situation, dass wir mit dieser Änderung alle Vorgaben erfüllen. Wir brauchen, das stimmt, keine Zweidrittelmehrheit, und wir haben – auch wenn vom Verwaltungsgerichtshof erzwungen – deutliche Verbesserungen. Ich finde, das ist ein gutes Gesetz. Wir wollen nicht mehr Bürokratie, wir haben oft auch das andere Prob­lem: dass Unternehmerinnen und Unternehmer sagen, die Verfahren dauern alle zu lang, es ist alles zu kompliziert. Wir haben Dinge, die stehen fertig da und können nicht in Betrieb genommen werden. Gleichzeitig haben wir internationale Betriebe, bei denen immer die Gefahr besteht, dass nicht immer alles in Österreich produziert wird.

 


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