Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 328

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Energie-Control-Gesetz geändert sowie das Bundesgesetz über die Frist und das Verfahren in den Fällen des Art. 12 Abs. 3 des B-VG aufgehoben werden (651 d.B.)

Der Ausbau der Stromversorgung ist ein Schlüsselfaktor für die Energiewende, belebt die Konjunktur und schafft Arbeitsplätze: Durch eine unbürokratische Verfahrens­beschleunigung wird das Aufrüsten von 220 kV auf 380 kV Stromleitungen erleichtert. Das macht den Netzausbau im Vergleich zu einem Neubau um bis zu 60 Prozent günstiger und beschleunigt die Umsetzung der von den Netzbetreibern geplanten Inves­titionen. Das Investitionsvolumen liegt bei bis zu 700 Millionen Euro. Dadurch werden bis zu 2.500 Arbeitsplätze pro Jahr geschaffen.

Upgrades bestehender Trassen sollen von der generellen UVP-Pflicht ausgenommen werden, wenn es zu keiner Verschlechterung für die Anrainer kommt. Im Zuge eines sogenannten „Upgrades“ bleiben Masten und Trassenführung im Kern bestehen. Es werden nur die Seile bzw. deren Befestigungen technisch auf den neuesten Stand gebracht. Da es im Zuge des „Upgrades“ zu keinen zusätzlichen Umweltauswirkungen kommt, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung für diese Maßnahme nicht erforderlich.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen nachstehenden

Entschließungsantrag:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird ersucht, dem Nationalrat  bis spätestens Mitte 2016 einen Entwurf einer Novelle zum UVP-Gesetz des Inhalts vorzulegen, dass das Aufrüsten („Upgrade“) von Strom­lei­tungen von 220 kV auf 380 kV dadurch erleichtert wird, dass  solche Upgrades beste­hender Trassen von der generellen UVP-Pflicht ausgenommen werden.“

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Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.

 


21.25.26

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht also um die Umsetzung einer EU-Verordnung über sogenannte Projects of Common Interest. Kollege Kassegger hat ja schon gut erklärt, worum es in dieser Verordnung geht: um effizi­entere Verfahren für wichtige Energieprojekte, aber auch um finanzielle Unterstützung für diese Projekte. Für uns war daher wichtig, wie die Verfahren für diese Projekte ausschauen und auch das Zustandekommen der Liste für diese Projekte in Österreich ausschaut. Ich gehe daher gleich darauf ein.

Es ist, wie gesagt, eine wichtige Frage, die Bund und Länder betrifft, deswegen war hier eigentlich auch eine Zweidrittelmehrheit vorgesehen, die jetzt mit diesem Abän­derungsantrag gestrichen werden soll. Ich möchte vorwegnehmen: Die Energiewende ist das zentrale Projekt, wenn es um die Erreichung der Ziele des Klimavertrages geht. Und für eine effiziente Umsetzung – das sage ich aus grüner Sicht – ist entscheidend, auch eine übergeordnete Planung, eine ausreichende Planung der Energiewende herbeizuführen und Bürgerinnen und Bürger mitnehmen zu können. Das geht nur, wenn man sie rechtzeitig einbindet.

Wir hätten in den Verhandlungen auch die Chance gesehen, durch das Einführen einer übergeordneten Planung – weg von den einzelnen Projekten, hin zu einer Energie­planung – erstens einmal die Energieplanung mehr in die öffentliche Hand zu bekom­men und nicht nur den Unternehmen zu überlassen (Abg. Pirklhuber: Stichwort OMV!)


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