Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 393

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Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Mehrheit.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich auch in dritter Lesung dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

00.44.5123. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 1091/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein nationales Menschenrechtsinstitut für Österreich (994 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zum 23. Punkt der Tagesordnung.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scherak. – Bitte.

 


0.45.09

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Zu später Stunde sind wir wieder bei den Menschenrechten angelangt, während die Regierungsparteien mit dem Staats­schutzgesetz schon wieder einen Schritt in Richtung mehr Überwachung und weniger Freiheit in diesem Land getätigt haben. Auch das ist mit ein Grund, warum wir – weil eben diese Tendenzen in den letzten Jahren einfach sehr klar sind – ein eigenes natio­nales Menschenrechtsinstitut für Österreich fordern.

Was soll dieses Institut können und machen? – Es soll viele Aufgaben erfüllen. Wir haben das sehr ausführlich in unserem Antrag beschrieben. Es soll sich unter anderem darum kümmern, dass jährliche Berichte über die Menschenrechtssituation in Öster­reich verfasst werden, es soll sich um die Beratung des Nationalrates und der Regie­rung auch während des Gesetzgebungsverfahrens kümmern. Das sind Dinge, die sehr oft notwendig wären. Auch das wäre gerade im Zusammenhang mit dem Staats­schutzgesetz sicher sehr sinnvoll gewesen.

Es soll vor allem eine ganz besondere Aufgabe wahrnehmen, nämlich den nationalen Präventionsmechanismus im Zusammenhang mit dem OPCAT-Mandat. Diese Aufgabe liegt momentan bei der Volksanwaltschaft, die sie vor ein paar Jahren zusätzlich zu ihren ursprünglichen Aufgaben, nämlich der Überprüfung von Missständen in der Verwaltung, übernommen hat.

Ich halte es grundsätzlich auch einmal für besser, dass der nationale Präventions­mechanismus bei der Volksanwaltschaft liegt und nicht mehr dort, wo er früher gelegen ist, nämlich beim Menschenrechtsbeirat im Innenministerium. Das ist einmal etwas Positives und ein Schritt in die richtige Richtung.

Wieso schlagen wir jetzt trotzdem hier ein eigenes nationales Menschenrechtsinstitut vor? – Der erste Grund ist, weil wir glauben, dass es weit mehr Aufgaben in dem Bereich gäbe. Gerade die Wahrnehmung der beratenden Funktion und der dauer­haften Monitoringfunktion, was die Menschenrechtssituation in Österreich betrifft, wäre sehr, sehr sinnvoll. Der zweite und viel eher relevante Grund ist, dass die Volks­anwaltschaft aufgrund ihres Bestellmechanismus – und gegen den habe ich jetzt persönlich gar nicht sonderlich viel (Zwischenruf der Abg. Schimanek) – den Pariser Prinzipien, die Vorschläge und klare Richtlinien vorgeben, Frau Kollegin Schimanek, wie eine unabhängige Bestellung von solchen Menschenrechtsinstitutionen vor sich gehen sollte (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Schimanek), nicht entspricht.

Das hat zur Folge, dass wir als österreichische Republik eine Menschenrechts­institution haben, nämlich die Volksanwaltschaft, die nicht im UNO-Menschenrechtsrat


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