Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 392

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Bäuerinnen und Bauern, aber natürlich auch KonsumentInnen, die einen Hausgarten haben, ihr Saatgut weiter verwenden können, weiter anbauen können und dass es hier nicht zu Regelungen kommt, wie sie manche große Player am Saatgutmarkt wollen, nämlich dass für alles Lizenzen zu zahlen sind.

Ich ersuche Sie daher, auch diesen Bereich im Rahmen der zukünftigen Entwicklungen sehr genau zu beobachten und sicherzustellen, dass diese biologische Vielfalt in unserem Saatgut erhalten bleibt. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

0.41


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


0.41.57

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Herr Präsident! Hohes Haus! Wie schon gesagt wurde, wird hier die Verordnung der Europäischen Union über die Prävention und das Mana­gement der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten umgesetzt. Wir schaffen die Strukturen im Pflanzenschutzgesetz.

Ich bin sehr froh darüber, dass die Debatte im Ausschuss gezeigt hat, dass, mit Aus­nahme einer Fraktion, alle Fraktionen diese Regierungsvorlage unterstützen. Darüber freue ich mich. Es ist ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität in unserem Land. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Das war jetzt ein bisserl ausführlich! – Ruf bei der ÖVP: Das war sehr verständlich!)

0.42


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Schabhüttl zu Wort. – Bitte.

 


0.42.51

Abgeordneter Jürgen Schabhüttl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Die Vorredner haben bereits ausgeführt, dass hier eine EU-Vorschrift umgesetzt wird.

In dem Gesetz geht es um das Einfuhrverbot bestimmter Tiere, Pflanzen und Waren­kategorien aus fernen Ländern, die durch ihre Beschaffenheit oder durch Krankheiten einheimische Tiere und Pflanzen bedrohen. Um dieses Verbot einzuhalten, sind zwei Maßnahmen definiert worden: einerseits die amtliche Kontrolle der Einfuhr nach Öster­reich beziehungsweise in die EU, wobei nicht-konforme Sendungen beschlagnahmt werden sollen. Andererseits werden Grundsatzbestimmungen für die Landesgesetzge­bung geschaffen, um entsprechende Maßnahmen zu erlassen.

Zur Erhaltung dieser biologischen Vielfalt reichen aber nur gesetzliche Bestimmungen nicht, es braucht die Mitwirkung der Wirtschaft, der Landwirtschaft und der gesamten Gesellschaft. Es ist eine große Verantwortung, die wir auch für die kommende Genera­tion zu tragen haben. Die Menschen sollen es ja auch in Zukunft lebenswert haben.

Wir unterstützen daher die Linie in diesem Bundesgesetz, mit dem das Pflanzen­schutz­gesetz 2011 geändert wird, vollkommen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

0.44

00.44.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 905 der Beilagen.

 


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