Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 402

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jetzt sogar noch weiter am Verhandeln, genauso wie der Kollege Darmann, den ich ursprünglich auch auf der Rednerliste gesehen habe. Das finde ich einigermaßen schade, dass die jetzt nicht da sind, weil es durchaus um etwas Ernstes geht.

Es geht darum, wie wir dieses Gesetz, das beschlossen wurde, weiter verbessern beziehungsweise wie wir die ersten Reparaturen anbringen, die fehlenden Teile dazu bauen können, über die wir schon länger sprechen, nämlich genau die Teile der parlamentarischen Kontrolle. Unsere beiden Hauptkritikpunkte bleiben ja bestehen. Die Frage des Rechtsschutzbeauftragten hat man ja jetzt einigermaßen elegant ausge-hebelt, möchte ich fast sagen, indem die grundlegende Arbeitsweise in eine nachfol-gende Geschäftsordnung ausgelagert wurde. Da gibt das Parlament auch ein Stück weit die Gestaltungsmöglichkeit aus der Hand, insbesondere was die Senatsentschei­dungen betrifft, nämlich diese im Gesetz auch zu verankern.

Der zweite große Kritikpunkt oder einer von den zwei großen war eben die parla-mentarische Kontrolle. Hier besteht ja auch grundlegender Konsens, eine Neuregelung anzustreben, weil die Arbeit im Unterausschuss ja tatsächlich unter erschwerten Bedin­gungen stattfindet. Damit meine ich nicht nur die Zeitknappheit und die Sauerstoff-knappheit in diesen Unterausschüssen, sondern es ist auch nicht wirklich möglich, die Kontrollfunktion in den Unterausschüssen ordentlich wahrzunehmen. Wir sind als Abgeordnete in diesen Ausschüssen nicht unbedingt so informiert, dass wir auch die richtigen Fragen stellen könnten. Es fehlt ein kontinuierliches Berichtswesen. Nehmen wir zum Beispiel die Berichte der Rechtsschutzbeauftragten her: die kommen nicht unbedingt quartalsweise, auch nicht jährlich, sondern im Abstand von über zwei Jahren – da, glaube ich, ist der letzte gekommen.

Im Rahmen der Entstehung des Staatsschutzgesetzes wurde ja auch verabsäumt, diesen Prozess, die parlamentarische Kontrolle, zu überarbeiten, in Angriff zu nehmen. Und mit diesem Antrag wollen wir eben einen Anstoß dafür geben, darüber nach­zudenken, wie so eine parlamentarische Kontrolle aussehen könnte. Und für eine sinn­volle Kontrolle müssen wir die bestehende Geschäftsordnung ändern. Mit der derzeitigen Konstruktion der beiden Unterausschüsse ist eben eine wirksame Kontrolle nicht gegeben.

Mit den neuen Befugnissen des BVT, mit dem Heeres-Nachrichtendienst, mit dem Abwehramt, haben wir drei Behörden mit nachrichtendienstlichen oder ähnlichen Tätig­keiten, wichtigen Tätigkeiten, um eben der Vielfalt der kriminellen und terroristischen Bedrohungen Herr zu werden. Und hier ist eine Anpassung der gesetzlichen Grund­lagen notwendig, damit diese Tätigkeiten durch das Parlament auch kontrolliert werden können.

Die Forderung nach so einem Ausschuss ist jetzt natürlich nicht die einzige Mög­lichkeit, wie man parlamentarische Kontrolle sicherstellen kann. Es gibt hier nicht eine richtige Lösung, es gibt mehrere. Eine, die nicht beispiellos ist: In Deutschland ist das ähnlich geregelt mit einem parlamentarischen Kontrollgremium des Deutschen Bun­destages, das kann als Vergleich dienen. Die Bundesregierung wäre demnach verpflichtet, umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste zu informieren, was eben derzeit nicht der Fall ist beziehungsweise nicht in der not­wendigen Frequenz.

Dieser eine Ausschuss wäre dann eben für alle Nachrichtendienste verantwortlich, und eine Zusammenführung dieser Ausschüsse ist ja auch unter dem Gesichtspunkt sinnvoll, dass ja ohnehin die gleichen Personen oder sehr viele Personen in beiden Ausschüssen vertreten sind. Wir wollen, dass das Parlament über – (Abg. Wöginger: Wir auch!) ja – die allgemeinen Tätigkeiten dieser Behörde Bescheid weiß, nicht nur


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