Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 401

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schlechter Anlassfall war, weil die ja höchstwahrscheinlich gar nicht verurteilt werden wird. Aber nichtsdestotrotz sollte man, glaube ich, darüber diskutieren, ob man die entsprechenden Bestimmungen anpasst.

Kollege Stefan ist sich nicht sicher, ob es sinnvoll ist, das an die Bestimmungen der Beamten anzupassen. Ich glaube aber jedenfalls, dass es sinnvoll ist, dass man hier klar sagt, dass es ab einem bestimmten Strafrahmen – seien es jetzt die sechs Monate unbedingte Freiheitsstrafe – zu einem Amtsverslust kommt. Ich glaube auch, dass man darüber diskutieren kann, so wie es die Grünen vorgeschlagen haben, dass jede unbe­dingte Freiheitsstrafe zum Amtsverlust führt. Das sind zwei Dinge, die man diskutieren kann.

Was aber für mich sicher ist – und das fehlt leider im vorliegenden Antrag –, ist der Umstand, dass bei bestimmten Delikten, wie wir es auch vorgeschlagen haben, jeden-falls eine unbedingte Freiheitsstrafe zum Amtsverlust führen sollte. Wir haben den Abschnitt 18 und den Abschnitt 22 des Strafgesetzbuches vorgeschlagen, weil das einfach Dinge sind, die quasi direkt mit der politischen Tätigkeit in inhärentem Zusam­menhang sind. Da geht es um Wahlbetrugsdelikte und um Korruptionsdelikte, und gerade bei diesen ist es ganz klar, dass es da zu einem Amtsverlust kommen soll, auch bei einer unbedingten Freiheitsstrafe. Ich finde es sehr schade, dass das jetzt nicht drinnen steht.

Ich glaube, das sollten wir weiterdiskutieren. Schauen wir, was bei der Ausschuss­begutachtung herauskommt. Was mich ein bisschen irritiert hat, ist, dass Klubobmann Lopatka gegenüber dem „Standard“, glaube ich, gesagt hat, dass es da sowieso keine Nachverhandlungen mehr geben wird, weil das jetzt der Punkt ist. Wenn dem wirklich so ist, dann können wir uns die Ausschussbegutachtung ersparen. Ich hoffe aber, dass man – falls da sinnvolle Vorschläge kommen, wovon ich ausgehe – da trotzdem noch einmal diskutieren kann, um dann die breiteste Mehrheit, die wir da finden können, am Schluss zustande zu bringen. (Beifall bei den NEOS.)

1.14


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 1470/A dem Justizausschuss zu.

01.14.4425. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfas­sungsgesetz (B-VG) geändert wird, sowie betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsord­nungsgesetz 1975) geändert wird (1475/A)

 


Präsidentin Doris Bures: Nun kommen wir zum 25. Punkt der Tagesordnung und gehen in die Debatte ein.

Herr Abgeordneter Mag. Alm gelangt zu Wort. – Bitte. (Ruf bei der SPÖ: Wurde das Croquis jetzt geprüft?)

 


1.15.08

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Einen schönen guten Abend! Dieser Antrag steht im Zusammenhang mit dem heute be­schlos­senen Staatsschutzgesetz – ein wichtiges Gesetz, das ja auch zahlreiche Ver­besserungen bringt und bis zuletzt verhandelt wurde. Ich glaube, Herr Kollege Pilz hat sich ursprünglich auch in die Rednerliste eingetragen, aber ich bin mir sicher, der ist


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