Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 400

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Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte. (Abg. Pendl: Jetzt geht es zügig weiter!)

 


1.09.37

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Die Frau Kollegin Steinacker hat schon gesagt, dass das möglicherweise mit einer breiten Mehrheit beschlossen wird. Eine breite Mehrheit impliziert, dass es nicht einstimmig ist. Wir sind bis dato sozu­sagen die Spielverderber für die Einstimmigkeit. Die Kollegin Steinacker hat sich durchaus bemüht, und ich glaube, es wäre sogar der skurrile Fall eingetreten, dass ÖVP und Grüne sich hätten einigen können, aber keinen weiteren Partner/weitere Partnerin für eine Zweidrittelmehrheit gefunden hätten. Insofern hat sich dann die ÖVP andere Partner suchen müssen.

Vielleicht ist die Chance aber noch nicht vergeben, und wir können nach einer Begutachtung in eine weitere Verhandlungsrunde eingehen, denn die Regelung ist – und das richtet sich jetzt weniger an Sie, weil ich glaube, da gibt es durchaus Ver-ständnis, es sind eher die anderen – nicht nachvollziehbar. Dass ein Abgeordneter, der zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt wird, dann mit Freigang oder Fußfesseln ins Parlament kommt und mitstimmt, ist den BürgerInnen schwer zu erklären.

Sobald der erste Fall eintritt, wird man sagen, es ist komplett unverständlich, dass die Resozialisierung eines Politikers im Parlament stattfindet. Da muss doch die logische Konsequenz sein, dass dieser Politiker sein Mandat verliert. Dann werden wir die nächste Reformdiskussion haben und werden natürlich, auch damit verbunden, einen Vertrauensverlust haben. In der Regel gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder es gibt eine Rücktrittskultur und der Politiker tritt vorher zurück oder es gibt die Rücktrittskultur nicht, dann wird der Klub letztendlich, nehme ich an, die Konsequenz ziehen und solche Politiker ausschließen.

Warum man es nicht schafft, klare Regeln aufzustellen, die dann auch Konsequenzen vorsehen, wenn es zu einer unbedingten Verurteilung kommt, ist nicht nachvollziehbar, zumal in Österreich der Weg zur unbedingten Verurteilung ein weiter ist. Das heißt, da muss strafrechtlich schon einiges vorgefallen sein, und dann stellt sich wirklich die Frage, ob wir solche Abgeordneten im Hohen Haus sitzen haben wollen.

Ich glaube, da könnte vielleicht auch bei den anderen noch ein bisschen Erkenntnis kommen, auch bei der bedingten Haftstrafe. Dass Politiker, die wegen Korruption oder wegen Amtsmissbrauchs verurteilt sind – vielleicht nur bedingt –, dann weiterhin im Parlament sitzen, nützt natürlich dem Vertrauen in Demokratie und Parlament in keiner Weise.

Aber – es ist schon gesagt worden – wir gehen erst in die nächste Runde, es gibt zuerst einmal eine Begutachtung, es gibt einen Ausschuss, und vielleicht gibt es dann noch die Möglichkeit, nachzuverhandeln und eine sinnvolle Lösung zu finden, die dann auch hält, wenn der Krisenfall eintritt, und uns dann nicht wieder blamiert. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

1.12


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


1.12.24

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Ja, die „breite Mehrheit“ ist als Stichwort schon gefallen, und ich bin mir auch nicht mehr so sicher, ob die Mehrheit so breit sein wird. Der Kollege Steinhauser hat schon gesagt, wieso die Grünen nicht zustimmen. Ich glaube, dass das ein Schritt in die richtige Richtung ist, aber das auch wesentliche Dinge fehlen. Der Anlassfall – das hat Klubobmann Lopatka irgendwie ins Spiel gebracht – war die Kollegin Winter, wobei das eigentlich ein


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