Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 101

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die ersten zehn Klassen „eröffnet“, in denen ausschließlich „Flüchtlingskinder“ beschult werden.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen werden aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zu setzen, sodass Schüler mit mangelnder Kenntnis der Unterrichtsprache in eigenen Klassen solange unterrichtet werden, bis sie über ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache verfügen.“

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Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte.

 


10.50.28

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Wurm, es ist sehr schade, dass Sie diese sinnvolle Geschichte, wie Sie selbst gesagt haben, eines Nationalen Qualifikationsrahmens dazu missbrauchen, zu einem substanzlosen Rundumschlag auszuholen, anstatt auf das wichtige Thema einzugehen. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Nationale Qualifikationsrahmen ist sicher ein geeignetes Instrument, um Transparenz und Vergleichbarkeit von Qualifikationen in Österreich, aber auch im EU-Raum herzustellen, weil wir uns damit ja in einen Europäischen Qualifikationsrahmen eingliedern, der sich abzeichnet. (Abg. Peter Wurm: Acht Jahre, Frau Kollegin!) Da ist der Zeitpunkt auch richtig gewählt, damit wir diesbezüglich später nicht nachjustieren müssen. Wir halten mit der europäischen Entwicklung Schritt und gehen hier auch parallel. Das ist auch wichtig, um die Lern- und Arbeitsmobilität zu fördern und nicht Gefahr zu laufen, dass der Wert einer Qualifikation an der Staatsgrenze endet.

Sehr positiv in diesem Gesetzentwurf ist die Lernergebnisorientierung. Es spielt die Hauptrolle, was ein Absolvent, eine Absolventin kann und nicht, welche Formalkriterien erfüllt werden beziehungsweise wie viel Zeit in einer Institution abgesessen wurde, um es überspitzt zu formulieren. Entscheidend ist: Was kann jemand? Was bietet eine Ausbildung? Hier werden Lernbereiche und Arbeitsbereiche gleichgeschaltet, gleich bewertet. Somit wird auch die in der Praxis erworbene Qualifikation entsprechend gewürdigt und damit die Arbeit an sich aufgewertet.

Das ist ein ganz wichtiger Schritt. Wir haben diese Schritte auch schon in unserem Bildungswesen mit der Kompetenzorientierung vorweggenommen, zum Beispiel bei der standardisierten Reifeprüfung. Da sind wir schon vorangegangen, es werden wei­tere Schritte gesetzt werden.

Insgesamt erwarte ich mir von diesem Gesetz auch einen Qualitätsschub bei den Bildungsanbietern und -anbieterinnen auf allen Ebenen, denn es ist mittlerweile auch ein Wildwuchs im Bereich der Erwachsenenbildung entstanden. Durch diesen Quali­fikationsrahmen geben wir den Menschen Orientierung, damit nicht viel Zeit, Geld und Energie in eine Ausbildung investiert wird, die unter Umständen nicht das hält, was sie verspricht.

 


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