Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 109

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dazu, wenn Eltern das wollen –, für alle möglich machen. Das wird ein Teil des ersten Pakets der Bildungsreform sein.

Es hat einige Zeit in Anspruch genommen, bis wir – und jetzt komme ich zum zur Debatte stehenden Tagesordnungspunkt – den Nationalen Qualifikationsrahmen im Sinne der Vergleichbarkeit der erworbenen Bildungsabschlüsse, sei es im schulischen Bereich, im außerschulischen Bereich oder im tertiären Bereich, wo auch immer, erar­beitet haben. Darin wird jetzt auch – und da lehnen wir uns an den Europäischen Qualifikationsrahmen, der ja schon seit 2008 existiert, an – der dritte sogenannte Korridor geschaffen, durch den auch andere Qualifikationen, die sich Menschen erwer­ben – außer jenen belegt mit einem Zeugnis in der Schule oder einem Zertifikat in einer anderen Erwachsenenbildungseinrichtung –, wie etwa im Sozialbereich, anerkannt werden sollten. Das ist das Einzige, woran noch gearbeitet wird, nämlich wie man diesen dritten Korridor des Erwerbs von Qualifikationen miteinbauen kann, bei dem es – wenn sich jemand bewirbt, wenn verglichen wird – um Fragen geht wie: Was kann eine Person? Was bringt sie mit? Was hat sie sich vielleicht in der außerschulischen Jugendarbeit erworben, was für die Qualifikation von Bedeutung sein kann?

Das setzen wir jetzt mit dem Nationalen Qualifikationsrahmen um, der ein Register mit acht Stufen darstellt, in dem man sich zum ersten Mal vergleichen kann, was den schulischen und außerschulischen Bereich und auch die Abschlüsse, die man sich in einem Handwerk oder im Bereich der Wirtschaft erworben hat, betrifft.

Ich erspare mir, das jetzt näher auszuführen, möchte dazu aber noch sagen: Ich freue mich wirklich sehr, dass es gelungen ist, dass dieser Nationale Qualifikationsrahmen jetzt beschlossen wird, denn damit geben wir unserer Bevölkerung europaweit die Möglichkeit, sich mit ihren Abschlüssen, und zwar auch den in anderen Ländern gemachten, wenn sie dort gearbeitet und Zusatzqualifikationen erworben haben, zu bewerben. Man kann dann das Register hernehmen, um zu wissen: Wo kann ich mich einstufen, und wie werde ich gesehen?

Alles in allem, glaube ich, dass wir – auch was die behinderten Kinder betrifft, die angesprochen wurden – auf einem guten Weg sind. Wir sind bestrebt, möglichst allen Eltern gerecht zu werden, und trachten danach, dass man niemanden überfordert, dass man Schritt für Schritt in eine Richtung geht, in der man das Menschenrecht und die Würde jedes einzelnen Menschen auch im Bildungsbereich abbildet. Es geht uns darum, dass bei optimaler Betreuung und Begleitung aller Kinder in einem Bereich, also inklusiv – ob mit Behinderung oder ohne, ob mit Zuwanderungshintergrund oder ohne –, alle gleichermaßen die Möglichkeit haben, sich zu entfalten.

Niemand redet hier von Gleichmacherei, niemand sagt, dass wir Kinder überfordern, wenn sie mit einer Behinderung in der Regelschule sitzen. Sie brauchen eine besondere Begleitung, das ist klar. Aber vielleicht wollen sie auch ein bisschen dazu­gehören, und wenn ihnen das zu viel wird, dann kann man sie in der Regelschule natürlich auch aus Gruppen herausnehmen – so wie wir jetzt Kinder, die Deutsch noch nicht so gut beherrschen, aus Gruppen herausnehmen. Das sei auch gesagt, um mit einem Vorurteil aufzuräumen.

Ein Kind braucht eine Stamm- und eine Heimatklasse, damit es sich zu orientieren lernt, vor allem, wenn es traumatisiert hierherkommt und nicht weiß: Wo gehöre ich eigentlich hin? Wie geht es mir? – Dann ist es umso wichtiger, diese Kinder durch intensive Sprachförderangebote fit zu machen, damit sie so schnell wie möglich mit den anderen kommunizieren können und natürlich in Österreich nicht nur Abschlüsse erwerben, sondern sie dann auch auf ihrem späteren Lebensweg anwenden können.

An all diesen Schrauben drehen wir seit vielen Jahren gemeinsam. Auch die, die das jetzt kritisch sehen, mögen bitte bedenken, dass wir im österreichischen Bildungs­sys-


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