Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 110

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tem längst wunderbare Fortschritte machen. Dass das Tempo für die einen oder anderen noch nicht passt, das gestehe ich durchaus zu, aber das österreichische Bildungssystem ist in seiner Organisation auch ein sehr komplexes System.

Letztendlich ist das alles unwichtig, wenn man die Hauptfrage im Vordergrund behält, nämlich: Was kommt den Kindern zugute, und wie können wir möglichst allen Kindern, die unser Schulsystem, unser Bildungssystem in Anspruch nehmen – vom Kinder­gar­ten bis zur Erwachsenenbildung –, gerecht werden und etwas anbieten?

Allen, die sich mit mir gemeinsam als jetzt zuständiger Ressortministerin auf den Weg gemacht haben, möchte ich dafür sehr herzlich danken. Und all jenen, die in diesem System arbeiten – nicht immer zu den einfachsten Bedingungen –, den Lehrerinnen und Lehrern, den ElementarpädagogInnen, möchte ich ganz besonders und ganz herzlich dafür danken. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.21


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Frau Abgeordnete Maurer zu Wort. – Bitte.

 


11.21.51

Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zurück zum NQR, zum Nationalen Qualifikationsrahmen. Es wurde schon ausführlich erwähnt, dass es grundsätzlich positiv ist, dass Qualifikationen und Kompetenzen in einen vergleich­baren Rahmen gesetzt werden, damit man weiß, woran man ist, damit es international vergleichbarer wird et cetera. Ich glaube auch, dass es notwendig und richtig ist, dass das passiert. Die Diskussion läuft seit 2008, wir haben 2016 – es hat also viel Zeit gebraucht. Man könnte sagen, jetzt haben wir zumindest ein Gesetz vorliegen; und das ist ja immerhin etwas.

Aber schauen wir uns einmal ein bisschen genauer an, wie die Struktur in diesem Gesetz über den Nationalen Qualifikationsrahmen aufgebaut ist, und stellen wir viel­leicht die Frage, ob diese Struktur tatsächlich geeignet ist, eine sachlich orientierte, eine objektive, transparente und unabhängige Einstufung von Bildungsangeboten zu gewährleisten.

Wir haben also einmal die Koordinationsstelle beim OeAD. Das ist bis jetzt eine Per­son, die bekommt noch weitere MitarbeiterInnen, aber es ist grundsätzlich eine ganz kleine Struktur. Die gibt es jetzt schon, und die wird das weiterhin machen. Diese eine Person entscheidet alleine, ohne jeden gesetzlichen Rahmen, wie sie Angebote einstuft, und auch, ob sie Gutachten einholt oder den Beirat befragt oder nicht. Es gibt keine vorgeschriebene Vorgehensweise, dass das in irgendeiner Weise stärker objek­tiviert werden muss. Diese Person entscheidet das nach ihrem eigenen Gut­dünken.

Dann haben wir diesen Beirat, den ExpertInnen-Beirat, der beraten darf, wie wir das ja in vielen Bereichen in Österreich haben. Da sitzen ExpertInnen drinnen, die aber nicht wirklich Kompetenzen haben.

Und dann haben wir die Steuerungsgruppe – auch bereits öfters erwähnt –, die die eigentliche Kompetenz hat. Sie genehmigt die Geschäftsordnung und verfügt über ein sehr starkes Instrument, nämlich die Möglichkeit, ein Veto einzulegen bei einer Ein­stufung, die ihr nicht gefällt.

Aber wie ist die Steuerungsgruppe aufgesetzt? Es sind – wie bereits erwähnt – 30 Per­sonen, und von diesen 30 Personen sind alleine 17 RegierungsvertreterInnen, also alle Ministerien sind vertreten, plus die Länderkoordinationsstelle. Das heißt, die Regierung stellt damit schon eine 60-prozentige Mehrheit in diesem Gremium.

 


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