Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 112

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gleichen Rechte. Und das ist im Jahr 2016 eigentlich fast schon peinlich. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir wollen deshalb auch die inklusive, gemeinsame Schule – nicht, weil wir uns das einbilden, sondern weil es die Kinder wollen. Wir haben schon im Ausschuss darüber dis­kutiert, man sollte einmal mit den Kindern darüber sprechen und nicht immer nur über sie. Wir wollen für diese Kinder die gleichen Rechte, sie stehen ihnen einfach zu.

Jetzt zum NQR-Gesetz. Wann ist was wie wodurch und wofür eigentlich anrechen­bar? – Eigentlich ist schon die Frage fast nicht verständlich. Das hat aber mit dem Gesetz heute ein Ende, denn der Nationale Qualifikationsrahmen – wie schon von eini­gen erwähnt – sorgt für Transparenz und vor allem auch für Vergleichbarkeit. Das heißt, Sie, ihr, wir alle werden nicht mehr mit der Beantwortung der Frage überfordert sein, welche Qualifikationen wir uns durch diverse Kurse, Weiterbildungsmaßnahmen und Co, aber auch durch informelles Lernen, also Lernen aus der Praxis und durch die Praxis, wirklich angeeignet haben.

Da gibt es nicht den Goodwill – Kollegin Maurer ist auf das zuvor eingegangen. Es geht nicht um eine politische Steuerung, sondern diese Steuerungsgruppe ist mit Expertin­nen und Experten besetzt, wo man sehr breit gemeinsam diskutiert und so gut wie möglich auch alle miteinbezieht. Es geht eben nicht um den Goodwill, sondern es gibt klare Einstufungen, nämlich die acht Stufen vom Pflichtschulabschluss bis hin zum akademischen Abschluss. Das ist zum einen sehr positiv, weil es in Österreich schon die Herausforderung gibt, Vergleichbarkeit zu schaffen. Denken wir an die universitäre Ebene, wo etwas, das in Wien nicht anrechenbar ist, zum Beispiel in Innsbruck an­rechenbar ist. Aber vor allem auch die europaweite Vergleichbarkeit ist wichtig. Es ist einfach eine Erleichterung für alle, fördert die Durchlässigkeit und vor allem auch das lebensbegleitende Lernen.

Ich habe vorhin schon von der Steuerungsgruppe gesprochen; es gibt daneben auch noch den Beirat und die Koordinierungsstelle. Im ursprünglichen Entwurf waren in der Steuerungsgruppe, die im Übrigen geschlechterparitätisch besetzt ist, ausschließlich VertreterInnen der Ministerien, der Länder, InteressenvertreterInnen vorgesehen. Es wurde heute schon erwähnt. Aber ein wichtiger Teil, nämlich die Vertretung von drei Millionen Kindern und Jugendlichen, hat gefehlt, sowie die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit als Bildungsbereich, der extrem wichtig ist. Da passiert ganz viel. Denken wir an Kinder- und Jugendorganisationen, an ehrenamtliche Vereine, da lernt man ungemein viel fürs ganze Leben.

Mit einem Abänderungsantrag haben wir dann im parlamentarischen Prozess den Kindern und Jugendlichen Mitbestimmung ermöglicht, das ist uns gelungen. Wir reden nicht nur über sie, sondern wir reden mit ihnen, und es wird nicht von irgendwem über sie bestimmt, sondern eben gemeinschaftlich, auf Augenhöhe und als gleichwertige PartnerInnen. Denn alles, was wir da diskutieren, betrifft Kinder und Jugendliche, und es ist uns gelungen – dem Kollegen El Habbassi und mir mit Kolleginnen und Kollegen unserer Fraktionen –, die Bundesjugendvertretung in die Steuerungsgruppe mit hinein­zunehmen. Das ist aus unserer Sicht ganz, ganz wichtig.

Kurz zusammengefasst: Mit dem heutigen Beschluss werden wir uns die Fragen, die ich zu Beginn erwähnt habe, nicht mehr stellen: Was genau habe ich mir eigentlich angeeignet?, und: Was habe ich wofür gelernt?, sondern es gibt jetzt den Nationalen Qualifikationsrahmen, der klar in einem Register angeführt ist und für uns alle Weiterbildung und Co transparent macht. Ich hoffe, dass das alle Parteien nun doch so sehen und dem Gesetz doch noch zustimmen werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.31


Präsident Karlheinz Kopf: Zweite Wortmeldung: Herr Klubobmann Ing. Lugar. – Bitte.

 


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