Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 119

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also weniger die Zeit, die man in Bildungseinrichtungen verbringt, sondern vielmehr das Lernfeld, die Lernergebnisse, die heute mehrmals auch angesprochen wurden.

Das ist ein riesengroßer Bereich, der sich mit dem Nationalen Qualifikationsrahmen ändern wird. Wir schaffen dadurch mehr internationale Vergleichbarkeit. Ich glaube, das ist ein sehr wichtiger Schritt gerade für die duale Berufsausbildung in Österreich. Da geht es um Sichtbarkeit dieses wesentlichen Bereiches. Unsere Facharbeiterinnen und Facharbeiter, der gesamte Bereich der Lehrlinge, der Lehre, des Handwerks wer­den dadurch auch sehr, sehr deutlich aufgewertet. Und das ist ein sehr wichtiger Schritt für die Zukunft, dass man nämlich auch Fragen beantworten kann, wie diese Qualifikationen, vom Pflichtschulabschluss über den Abschluss der HTL bis hin zu Fortbildungen und Weiterbildungen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung, auch international anzurechnen und einzureihen sind.

Der Nationale Qualifikationsrahmen wird insgesamt acht Stufen umfassen – wir haben es bereits gehört –, beginnend mit dem Pflichtschulabschluss bis hin zum Doktorat, und wird speziell auch die beruflichen Qualifikationen entsprechend bewerten und auch würdigen sowie anerkennen.

Das, was ich persönlich sehr, sehr positiv finde, ist gerade dieser Bereich des infor­mellen Lernens in Zusammenhang mit Qualifikationen. Da geht es um Lebenserfah­rung und Berufserfahrung, nämlich all das, was man sich im Rahmen der beruflichen Tätigkeit, aber auch im Engagement in Vereinen, in gesellschaftlichen Einrichtungen erwirbt, diese Fähigkeiten und Kompetenzen auch sichtbar zu machen, anzurechnen. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt, den wir in Zukunft gerade mit dem NQR angehen wollen, ein wesentlicher Punkt, den wir heute auch beschließen.

Ich glaube, das Einfachste, um diesen Rahmen sozusagen auch gemeinsam zu beur­teilen, ist, gerade jene Kolleginnen und Kollegen zu Wort kommen zu lassen, die heute bei der Abstimmung nicht dafür stimmen werden. Ich möchte daher abschließend drei Wortmeldungen noch einmal wiedergeben.

Kollege Wurm hat heute gesagt: „eine sinnvolle Geschichte“. Kollege Walser hat gesagt: Das ist längst „überfällig“, die internationale Vergleichbarkeit ist „dringend geboten“. Und Kollegin Maurer hat gesagt: „grundsätzlich positiv“.

Dem kann ich mich natürlich anschließen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.57

 


11.57.10Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1007 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diesen Gesetzentwurf aussprechen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenom­men.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

 


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