Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 131

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um Rassismus und ganz sicher nicht um den Schutz der Frauen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

12.31


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Maurer eingebrachte Ent­schließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Aygül Berivan Aslan, Freundinnen und Freunde betreffend Ausbau des Gewaltschutzes betreffend Frauen und Kinder.

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1527/A(E) der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Selbstverteidigungskurse im Rahmen des Turnunterrichts (1008 d.B.)

Begründung

Gewalt und sexuelle Gewalt gegen Frauen und Kinder ist ein gesellschaftliches Problem, das in unseren westlichen Gesellschaftssystemen immanent ist und nicht erst durch die vermehrte Zuwanderung von MigrantInnen und Flüchtlingen zu einem Problem in Österreich geworden ist.

Es ist faktisch falsch, dass es durch die aktuellen Flüchtlingsbewegungen (haupt­sächlich aus den Bürgerkriegsländern Syrien, Afghanistan und Irak) zu einem nen­nens­werten Anstieg der Gewalt- und Sexualstraftaten in Österreich gekommen wäre. Der Antrag der FPÖ ist daher als anlassbezogene Hetze gegen Flüchtlinge zu bewer­ten, der zudem die Augen vor der Realität von Gewalt gegen Frauen verschließt: die absolute Mehrzahl der Übergriffe gegen Frauen und Kinder finden im sozialen Nahbereich der Opfer statt.

Die Beschwörung von Angsträumen in der Öffentlichkeit, wie sie die FPÖ mit ihrem Antrag betreibt, ist daher nicht zielführend, genauso wie die Forderung nach verpflich­tenden Selbstverteidigungskursen für Kinder an Schulen. Bereits jetzt gibt es die Möglichkeit, an Schulen die prinzipiell sinnvollen Selbstverteidigungskurse durch­zuführen. Tatsächlich braucht es ein ganzes Maßnahmenpaket, um Frauen und Kinder besser vor (sexualisierter) Gewalt zu schützen.

Zu nennen ist hier vor allem die Sicherung der ökonomischen Unabhängigkeit von Frauen. Diese ist oftmals die Grundvoraussetzung, um sich aus Gewaltverhältnissen lösen zu können. Zu nennen wäre hier vor allem die Aufrechterhaltung der sozialen Sicherheit durch die bestehende Mindestsicherung, der Ausbau qualifizierter Teilzeit­stellen, die Abschaffung der Diskriminierung von Frauen bei der Notstandshilfe und die monetäre Neubewertung frauenspezifischer Berufsfelder.

Österreich verfügt über ein breites Netz an Einrichtungen, an die sich betroffene Frauen wenden können. Dieses Netzwerk muss mit den finanziellen Ressourcen ausgestattet sein, um den steigenden Bedarf an Beratung und Hilfe decken zu können.

Im Sinne eines echten Gewaltschutzes muss außerdem die Beweisbarkeit von Gewalt­taten vor Gericht verbessert werden. Derzeit ist die flächendeckende, niederschwellige klinisch-forensische Spurensicherung für Opfer in Österreich nicht gegeben.

 


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