Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 157

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Verbund AG

32

2420000

75 625,00 €

5 401,79 €

VA Notariat

2

147100

73 550,00 €

5 253,57 €

Österreichisches Bundesfinanzierungsagentur

2

143600

71 800,00 €

5 128,57 €

AMA

1

67100

67 100,00 €

4 792,86 €

Austro Control

2

131600

65 800,00 €

4 700,00 €

Kommunalkredit

10

643700

64 370,00 €

4 597,86 €

ASFINAG

11

689200

62 654,55 €

4 475,32 €

Verein Theater der Jugend

2

102100

51 050,00 €

3 646,43 €

HETA ASSET Resolution AG

8

407100

50 887,50 €

3 634,82 €

Human Resources PersonalbereitstellungGmbH

1

46900

46 900,00 €

3 350,00 €

Großglockner-Hochalpenstraße

2

91100

45 550,00 €

3 253,57 €

Auch bei jenen Unternehmungen, deren Pensionszahlungen im Schnitt unter dieser ASVG-Höchstpension liegen, werden für einen nicht unbeträchtlichen Personenkreis Pensionen ausbezahlt, die weit über der ASVG-Höchstpension liegen.

Die Problematik von unverschämt hohen Pensionsleistungen an ehemalige Mitarbeiter öffentlicher Unternehmungen ist keine neue Thematik. Aus diesem Grund wurde ver­sucht 2014 mit dem Sonderpensionenbegrenzungsgesetz eine Reduktion dieser Luxus­pensionen zu erreichen. Allerdings hat sich bereits im Vorfeld der Beschluss­fassung deutlich gezeigt, dass das Gesetz wesentliche Punkte nicht berücksichtigt, um diese Luxuspensionen auf ein für die Bevölkerung zumutbares Niveau zu kürzen.

Die Wirkung des Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes kann im Prüfzeitraum des vorliegenden Rechnungshofbericht zwar noch keine Auswirkungen zeigen. Doch ergab eine Anfragenserie von Abg. Loacker, dass die Auswirkungen des Gesetzes auf die Rückstellungen für die entsprechenden Pensionsleistungen nicht bzw. in einem homöo­pathischen Ausmaß gegeben sind, wie folgende Auswahl an Antworten auf die entsprechende Anfragen zeigen:

Kammer der Wirtschaftstreuhänder: „Das Sonderpensionsbegrenzungsgesetz hatte keine Auswirkungen auf die Entwicklung der Rückstellungen.“

Ziviltechniker-Kammer: „Die Auswirkungen auf die Rückstellungen 2015 kann mangels Vorliegens des Jahresabschlusses noch nicht beurteilt werden. Im Fall der LK-OÖ/S ist mit keiner Änderung der Rückstellungen zu rechnen.“

Tiergarten Schönbrunn: „Die Änderung der Pensionsrückstellungen auf Grund des Sonderpensionsbegrenzungsgesetzes beträgt -1,3%.

 


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