Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 174

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beziehungsweise sogar eine Verschlechterung gegenüber früheren Jahren. Früher haben sich die Ministerien und die öffentlichen Stellen, die geprüft wurden, viel mehr oder doch deutlich mehr an den Vorschlägen des Rechnungshofes orientiert. Jetzt nimmt die Moral, etwas zu verbessern, ab!

Das können wir nicht hinnehmen, denn vor allem in den zentralen Bereichen Soziales, Gesundheit und Bildung ist die Umsetzungsmoral deutlich gesunken. Sie wissen es als Mitglieder, als sehr fleißige Mitglieder des Rechnungshofausschusses, die sehr oft auch einer Meinung sind, genau, woran das liegt, nämlich an den Kompetenzen. Bund, Land und Gemeinden sollten gemeinsam an einem Strang ziehen, machen das aber nicht, weil die Aufgaben- und Ausgabenverantwortung auseinanderfällt: Der Bund zahlt und die Länder geben aus, und der Bund weiß daher oft nicht, wohin das Geld geht, und die Dokumentation fehlt oft. Dazu hat der Rechnungshof viele Empfehlungen gegeben, nur haben die alle das Kreuzerl in der Spalte „offen“.

Jetzt gäbe es eine Chance, das Zusammenwirken der Institutionen der einzelnen Körperschaften Bund, Länder und Gemeinden zu verbessern, und diese Chance heißt Finanzausgleich. Wir könnten über den Finanzausgleich das Zusammenwirken im Hinblick auf Sparsamkeit und Effizienz in dieser Republik massiv steigern und damit auch den Vorschlägen des Rechnungshofes in größerem Umfang Rechnung tragen, und dazu fordere ich Sie auch auf.

Es gibt ein zweites wichtiges Kapitel, und ein drittes erwähne ich noch. Das zweite wichtige Kapitel im Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ist für mich, dass anschei­nend – der Rechnungshof weist es nach, also wirklich – die finanziellen Auswirkungen von Gesetzen durch die jeweiligen Ministerien, die uns die Gesetzentwürfe vorlegen, nicht oder unkorrekt oder mangelhaft kalkuliert sind. Das heißt, wir werden hier im Nationalrat dazu geködert oder veranlasst, über etwas abzustimmen, von dem nicht klar ist, wie viel es kostet.

Das ist ein eklatanter Missstand, denn im Budget haben wir eine mittelfristige Haus­haltsplanung und eine langfristige Haushaltsplanung. Wir sind auch dafür, dass möglichst genau kontrolliert wird. Und da wird beschlossen, ohne dass klar ist, wie viel es kostet!

Das ist bei einem Kapitel besonders toll, im negativen Sinn, nämlich bei der Steue­rreform. Bei der Steuerreform ist die Gegenfinanzierung besonders schlecht kalkuliert. Das hat der Herr Präsident auch genau ausgeführt und mit Folien dargestellt. Da steht die Republik auf tönernen Füßen und sind die Beschlüsse des Nationalrates teilweise auf Sand gebaut. Wenn das finanzielle Unterfutter nicht stimmt, wenn die Kalkulationen nicht stimmen, dann haben wir das, was wir alle befürchten, nämlich die Schulden­berge. Daher müssen wir vor allem auch das Finanzressort in die Pflicht nehmen, denn dort ist der Missstand besonders gravierend. Die sagen oft nicht oder geben nicht an, was die finanzielle Auswirkung von Gesetzen ist.

Wo wir noch gemeinsam arbeiten müssen – da gibt es einen Konsens im Ausschuss zwischen den Fraktionen –, das ist bei der Verbesserung des Parteiengesetzes und des Medientransparenzgesetzes. In diesem Zusammenhang wird der Rechnungshof mehr oder weniger mit Arbeit überschüttet, im Ausmaß von über 600 Prüftagen, mit relativem bis keinem Erfolg, weil die Konsequenzen beziehungsweise die Sanktionen fehlen. Er wird also mehr oder weniger in Ehrenrunden geschickt, ohne dass es etwas bringt, und das ist kontraproduktiv. Das kostet zwar viel, nützt aber nichts. Und des­wegen sollten wir da doch im Konsens des Rechnungshofausschusses hier im Plenum einmal ans Werk gehen.

 


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