Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 175

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Es gibt auch schon den Vorschlag, mit den Klubobleuten gemeinsam darüber zu ver­handeln. Und ich bin wieder einmal guten Mutes und verliere die Hoffnung nicht. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

14.31


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 


14.32.11

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungs­hofes! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Dieser Tätigkeitsbericht 2015 zeigt uns einen umfassenden und informativen Überblick über die Aufgaben des Rechnungshofes. Ich möchte mich dafür bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken – und beim Präsidenten natürlich –, dass sie mit Sorgfalt und Kompetenz vorgehen und uns solche Berichte vorlegen können.

Meine Vorredner haben ja schon einige Bereiche angesprochen. Insgesamt umfasst der Rechnungshofbericht acht Bereiche und zeigt da und dort positive Dinge auf, aber natürlich werden, was Schwächen im öffentlichen Haushalt betrifft, spezielle Anregun­gen gegeben. Insgesamt wurden dem Nationalrat vom österreichischen Rechnungshof 17 Berichte vorgelegt mit 71 Beiträgen, 84 Berichte mit 122 Beiträgen wurden in den Ländern vorgelegt und den Gemeinden und Verbänden, welche auch der Rechnungs­hofprüfung unterliegen, wurden acht Berichte und acht Beiträge vorgelegt.

Spannend und immer wieder zu Diskussionen anregend sind die Querschnittsprüfun­gen in den verschiedensten Materien. So hat der Rechnungshof die Konsolidierungs­maß­nahmen der Länder und die Landeslehrerpensionen in Oberösterreich und Tirol unter die Lupe genommen oder auch die Haftungsobergrenzen im Bereich der Länder und Gemeinden. Eine Prüfung hat sich auch mit dem Europäischen Rechnungshof im Agrarbereich auseinandergesetzt.

Ein weiterer Bereich in diesem Tätigkeitsbericht ist der Bundesrechnungsabschluss. Der zeigt, dass sich das negative Nettovermögen von 140,6 Milliarden € 2013 im Jahr 2014 auf 148,3 Milliarden € verschlechtert hat. Das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit lag 2015 bei 2,7 Prozent, und es hat sich beim Bund auf 2,8 Prozent einge­pendelt. Die Länder und Gemeinden und Sozialversicherungsträger haben positiver gewirtschaftet.

Unzufrieden – und das haben die Vorrednerinnen und Vorredner schon erwähnt – zeigte sich der Rechnungshof mit dem 2012 beschlossenen Transparenzpaket. Da gibt es durchaus Nachschärfungsbedarf. Gerade beim Parteiengesetz gibt es einen extrem hohen Verwaltungsaufwand. Es braucht durchaus mehr an Transparenz, Effizienz und Kontrolltiefe. (Demonstrativer Beifall der Abg. Moser.)

Beim Medientransparenzgesetz ist der Verwaltungsaufwand auch relativ hoch. Es gibt eine Bagatellgrenze, die pro Quartal bei 5 000 € liegt. Da sollte meiner Meinung nach schon angedacht werden, nachzuschärfen, denn damit scheint ein Drittel bis zur Hälfte der Spenden nicht auf.

Weniger erfreulich ist natürlich auch – das wurde schon ausgeführt – die Umsetzungs­quote. Die geprüften Stellen sollten durchaus wieder mehr Ernsthaftigkeit zeigen.

Weiters wird im Bericht die internationale Tätigkeit behandelt. Der österreichische Rechnungshof ist im Rahmen der INTOSAI sehr aktiv und unser Präsident als Generalsekretär in einer Rolle, die es möglich macht, international einen intensiven Austausch zu gewährleisten. Ein sogenanntes Peer-Review-Projekt soll zur Stärkung der Unabhängigkeit der Rechnungshöfe beitragen.

 


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